DEAG gewinnt zweitinstanzlichen Rechtsstreit gegen CTS Eventim AG DEAG Deutsche Entertainment AG gewinnt zweitinstanzlichen Rechtsstreit gegen CTS Eventim AG
Mit Urteil vom 22.04.2002 (Az: 2 U 4/02 Kart) hat das Kammergericht ein Urteil des Landgerichts Berlin vom 29.05.2001 aufgehoben und zugunsten der DEAG entschieden. In dem aufgehobenen Urteil hatte das Landgericht Berlin festgestellt, dass der im Juli 1999 zwischen CTS und der DEAG geschlossene |