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DGAP-Ad-hoc News vom 16.05.2018

Daimler AG: Grundsatzeinigung zur vergleichsweisen Beendigung der Rechtsstreitigkeiten zum Thema Toll Collect - Mögliche Auswirkungen auf Unternehmenskennzahlen

Daimler AG / Schlagwort(e): Vergleich/Rechtssache
Daimler AG: Grundsatzeinigung zur vergleichsweisen Beendigung der Rechtsstreitigkeiten zum Thema Toll Collect - Mögliche Auswirkungen auf Unternehmenskennzahlen

16.05.2018 / 21:15 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Kontakt:
Hendrik Sackmann
Tel.: +49 (0)711 17 35014
hendrik.sackmann@daimler.com

16. Mai 2018

Grundsatzeinigung zur vergleichsweisen Beendigung der Rechtsstreitigkeiten zum Thema Toll Collect - Mögliche Auswirkungen auf Unternehmenskennzahlen
 

Stuttgart - Die Daimler AG (über ihre Tochtergesellschaft Daimler Financial Services AG) hat heute eine wirtschaftliche Grundsatzeinigung mit Deutsche Telekom AG und der Bundesregierung über eine umfassende vergleichsweise Beendigung der seit 2004 geführten Rechtsstreitigkeiten zum Thema Toll Collect erzielt.
 

Gegenstand einer endgültigen Streitbeilegungsvereinbarung soll danach die Beendigung aller Rechtsstreitigkeiten zum Thema Toll Collect sein. Die Vereinbarung soll alle Ansprüche erfassen, die in diesem Zusammenhang geltend gemacht werden. Es ist davon auszugehen, dass auf den Daimler Konzern bei Abschluss eines Vergleichs Zahlungsverpflichtungen in der Größenordnung von rund 0,6 Mrd. EUR zukommen würden. Hinzu kämen weitere Vergleichskomponenten ohne Liquiditätseffekte.
 

Das Zustandekommen einer endgültigen Einigung über eine Streitbeilegungsvereinbarung und deren genaue Ausgestaltung sind vom Gang der weiteren Verhandlungen zwischen den Parteien abhängig. Ein wirksamer Vergleichsschluss bedürfte neben einer Einigung auf eine endgültige Streitbeilegungsvereinbarung noch der Zustimmung der entsprechenden Gremien der Beteiligten, unter anderem der Zustimmung der Vorstände und Aufsichtsräte der Daimler AG und der Daimler Financial Services AG. Eine Einbindung des Schiedsgerichts in den Abschluss der Streitbeilegungsvereinbarung ist vorgesehen. Die Daimler AG sieht eine zügige vergleichsweise Beendigung der Schiedsverfahren nach sehr langer Verfahrensdauer für alle Beteiligten als sinnvoll an und arbeitet konstruktiv daran mit, die jetzt gefundene wirtschaftliche Einigung im allseitigen Interesse umzusetzen.
 

Beim Daimler Konzern könnte durch einen Vergleich ein einmaliger negativer EBIT-Effekt in Höhe von rund 0,6 Mrd. EUR entstehen, der sich auf das Ergebnis des Daimler Konzerns im laufenden Quartal auswirken und im Segment Daimler Financial Services verbucht wird. Aufgrund dieser einmaligen Belastung erwartet Daimler nunmehr, dass das Ergebnis von Daimler Financial Services im Geschäftsjahr 2018 in der Größenordnung des Vorjahres liegen wird. Das Konzern-EBIT 2018 wird unverändert auf einem leicht höheren Niveau als im Vorjahr erwartet.
 

Ansprechpartner:
Jörg Howe, +49 711 17 41341, joerg.howe@daimler.com
Hendrik Sackmann, +49 711 17 35014, hendrik.sackmann@daimler.com
Silke Walters, +49 711 17 40624, silke.walters@daimler.com
 

Weitere Informationen von Daimler sind im Internet verfügbar:
www.media.daimler.com und www.daimler.com
 

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16.05.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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