- Risiko- und Bilanzabbau der vergangenen Jahre zahlen sich aus
- Reine harte Kernkapitalanforderung für 2019 bei 10,11 %
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat nach Abschluss des Aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory and Evaluation Process, SREP) 2018 die bankspezifischen Kapitalanforderungen (Pillar 2 Requirement) für die Commerzbank um 0,25 Prozentpunkte auf 2,0 % gesenkt. Darin spiegelt sich die umfassende Verbesserung des Risikoprofils der Bank, unter anderem durch umfangreichen Abbau von Kreditrisiken, wider.
Der erfolgreiche Risiko- und Bilanzabbau der vergangenen Jahre hat außerdem dazu beigetragen, dass die deutsche Aufsicht den Kapitalpuffer für anderweitig systemrelevante Institute ("D-SIB") für 2019 bei 1,0 % belässt und die eigentlich vorgesehene Erhöhung auf 1,5 % verschoben hat.
Die reine harte Kernkapitalanforderung (CET 1) der Commerzbank für 2019 liegt nun bei 10,11 %. Diese Anforderung setzt sich zusammen aus dem Pillar 1 Minimum von 4,5 %, dem Pillar 2 Requirement von 2,0 %, dem Kapitalerhaltungspuffer (Capital Conservation Buffer) von 2,5 %, dem Kapitalpuffer für anderweitig systemrelevante Institute ("D-SIB") von 1,0 % sowie dem antizyklischen Kapitalpuffer (Countercyclical Capital Buffer) von 0,11 %. Die CET-1-Quote der Commerzbank lag per 31. Dezember 2018 mit 12,9 % deutlich über den aufsichtlichen Anforderungen. Die Bank strebt zum Jahresende 2019 eine harte Kernkapitalquote von mindestens 12,75 % an.
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