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Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft

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DGAP-News News vom 13.01.2015

Berentzen-Gruppe AG: Veröffentlichung nach § 37q Absatz 2 Satz 1 WpHG

Berentzen-Gruppe AG / Schlagwort(e): Sonstiges

2015-01-13 / 16:45


Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2012 der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft, Haselünne fehlerhaft ist:

Im Konzernlagebericht 2012 der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft wird über das Risiko des Verlustes des Konzessionsgeschäftes mit einem internationalen Getränkekonzern nicht berichtet, obwohl in der internen Risikoberichterstattung zum 31. Dezember 2012 dieses Risiko als wesentlich hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit und des Schadenpotentials angesehen wurde. Das Risiko bezog sich auf das Auslaufen der Konzessionsverträge zum 31. Dezember 2015, die Unsicherheit hinsichtlich der Vertragsverlängerung über dieses Datum hinaus und in der Folge die Auswirkungen auf die Werthaltigkeit der langfristigen Vermögenswerte des Segmentes "Alkoholfreie Getränke" durch die negative Beeinflussung der künftigen mittelfristigen und langfristigen Cashflows.

Die fehlende Berichterstattung im Konzernlagebericht 2012 verstößt gegen § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB i.V.m. DRS 15.9, DRS 15.83ff. und DRS 5.10ff.

Haselünne, 13. Januar 2015
Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft

Der Vorstand

 





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