BayWa AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung BayWa AG / Korrektur einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie) Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Korrektur der Veröffentlichung vom 11.08.2008 und Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG Wir erhielten am 01.09.2008 von S.W. Mitchell Capital LLP, London / UK - eine Korrekturmitteilung, dass S.W. Mitchell Capital LLP. am 4. August 2008 den Schwellenwert von 3 % an den Stimmrechten der BayWa AG, Arabellastraße 4, 81925 München / Deutschland überschritten hat und an diesem Tag 3 % der Stimmrechte (was 977.740 Stimmrechten entspricht) gehalten hat. 3 % der Stimmrechte der BayWa AG (berechnet aus 977.740 Stimmrechten) sind gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG der S.W. Mitchell Capital LLP. zuzurechnen. Wir erhielten ebenfalls am 01.09.2008 von S.W. Mitchell Capital LLP, London / UK eine Korrekturmitteilung, dass S.W. Mitchell Capital LLP am 6. August 2008 den Schwellenwert von 3 % an den Stimmrechten der BayWa AG, Arabellastraße 4, 81925 München / Deutschland unterschritten hat und an diesem Tag 2,98 % der Stimmrechte (was 974.126 Stimmrechten entspricht), gehalten hat. 2,98 % der Stimmrechte der BayWa AG - berechnet aus 974.126 Stimmrechten sind gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG der S.W. Mitchell Capital LLP zuzurechnen. 09.09.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP Sprache: Deutsch Emittent: BayWa AG Arabellastraße 4 81925 München Deutschland Internet: www.baywa.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service |