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Gigaset AG

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DGAP-PVR News vom 30.07.2014

Gigaset AG: Veröffentlichung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Gigaset AG 

30.07.2014 14:27

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Gigaset AG / Stimmrechtsmitteilung § 21 Absatz 1 WpHG - Durchgangserwerbe Unicredit-Gruppe

I. Schwellenüberschreitungen

Am 28.07.2014 hat die UniCredit S.p.A., Mailand, Italien der Gigaset AG gemäß § 21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass sie am 22.07.2014 (Tag der Schwellenberührung) 25.051.279 Stimmrechte (entsprechend einem Stimmrechtsanteil von 20,63%) erworben habe und damit die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15% und 20% der Stimmrechte überschritten habe. Dabei seien der UniCredit S.p.A. 25.051.279 Stimmrechte (entsprechend einem Stimmrechtsanteil von 20,63%) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG von der Unicredit Bank AG, München, zuzurechnen. Der UniCredit Bank AG, München, seien ihrerseits alle genannten 25.051.279 Stimmrechte (entsprechend einem Stimmrechtsanteil von 20,63%) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG von der Bankhaus Neelmeyer AG, Bremen, zuzurechnen.

Am 24.07.2014 hat die UniCredit Bank AG, München, der Gigaset AG gemäß § 21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass sie am 22.07.2014 (Tag der Schwellenberührung) 25.051.279 Stimmrechte (entsprechend einem Stimmrechtsanteil von 20,63%) erworben habe und damit die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15% und 20% der Stimmrechte überschritten habe. Dabei seien der UniCredit Bank AG alle genannten 25.051.279 Stimmrechte (entsprechend einem Stimmrechtsanteil von 20,63%) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG von der Bankhaus Neelmeyer AG, Bremen, zuzurechnen.

Am 24.07.2014 hat die Bankhaus Neelmeyer AG, Bremen, der Gigaset AG gemäß § 21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass sie am 22.07.2014 (Tag der Schwellenberührung) 25.051.279 Stimmrechte (entsprechend einem Stimmrechtsanteil von 20,63%) erworben habe und damit die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15% und 20% der Stimmrechte überschritten habe.
II. Schwellenunterschreitungen 

Am 28.07.2014 hat die UniCredit S.p.A., Mailand, Italien der Gigaset AG gemäß § 21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass sie am 23.07.2014 (Tag der Schwellenberührung) 25.051.279 Stimmrechte (entsprechend einem Stimmrechtsanteil von 20,63%) veräußert habe und damit die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15% und 20% der Stimmrechte unterschritten habe. Dabei seien der UniCredit S.p.A., Mailand, Italien 25.051.279 Stimmrechte (entsprechend einem Stimmrechtsanteil von 20,63%) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG von der Unicredit Bank AG, München, zuzurechnen. Der UniCredit Bank AG, München, seien ihrerseits alle genannten 25.051.279 Stimmrechte (entsprechend einem Stimmrechtsanteil von 20,63%) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG von der Bankhaus Neelmeyer AG, Bremen, zuzurechnen.
Am 24.07.2014 hat die UniCredit Bank AG, München, der Gigaset AG gemäß § 21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass sie am 23.07.2014 (Tag der Schwellenberührung) 25.051.279 Stimmrechte (entsprechend einem Stimmrechtsanteil von 20,63%) veräußert habe und damit die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15% und 20% der Stimmrechte unterschritten habe. Dabei seien der UniCredit Bank AG, München, alle genannten 25.051.279 Stimmrechte (entsprechend einem Stimmrechtsanteil von 20,63%) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG von der Bankhaus Neelmeyer AG, Bremen, zuzurechnen.
Am 24.07.2014 hat die Bankhaus Neelmeyer AG, Bremen, der Gigaset AG gemäß § 21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass sie am 23.07.2014 (Tag der Schwellenberührung) 25.051.279 Stimmrechte (entsprechend einem Stimmrechtsanteil von 20,63%) veräußert habe und damit die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15% und 20% der Stimmrechte unterschritten habe.


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