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alstria office REIT-AG

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DGAP-Ad-hoc News vom 29.01.2018

alstria office REIT-AG führt Kapitalerhöhung erfolgreich durch

alstria office REIT-AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
alstria office REIT-AG führt Kapitalerhöhung erfolgreich durch

29.01.2018 / 21:52 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Ad-hoc-Meldung

- Nicht zur direkten oder indirekten Verteilung, Veröffentlichung oder Weiterleitung in den USA, Australien, Kanada oder Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen die Verteilung oder Veröffentlichung rechtswidrig wäre-

alstria office REIT-AG führt Kapitalerhöhung erfolgreich durch

- Der Platzierungspreis der neuen Aktien beträgt EUR 12,60

- Bruttoemissionserlös von EUR 193 Mio.

- Erlös wird teilweise zur Finanzierung von Akquisitionen in Höhe von ca. EUR 87,4 Mio. für zwei bereits gesicherte Immobilien in Hamburg und Stuttgart und für weitere Akquisitionen oder zur Rückführung von Finanzverbindlichkeiten einschliesslich eines allfälligen Barausgleichs der Wandelanleihe verwendet

Hamburg, 29. Januar 2018 - Die alstria office REIT-AG ("alstria", "Das Unternehmen", ISIN DE000A0LD2U1) hat im Zuge eines beschleunigten Platzierungsverfahrens erfolgreich 15.323.121 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien bei institutionellen Investoren platziert. Das Unternehmen erhöht damit das nominale Grundkapital unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre von EUR 153.961.654 auf EUR 169.284.775.

Der Platzierungspreis der neuen Aktien beträgt EUR 12,60, was einem Abschlag von 2.0% zum Schlusskurs vom 29. Januar 2018 entspricht. Der Gesellschaft wird ein Bruttoemissionserlös in Höhe von ca. EUR 193 Mio. zufließen. Der Emissionserlös aus der Kapitalerhöhung wird - nach Abzug von Emissionsgebühren und -kosten - zur Finanzierung weiteren Wachstums, einschließlich der bereits gesicherten Akquisition zweier Immobilien in Hamburg und Stuttgart, verwendet. Die verbleibenden Mittel werden zur Finanzierung weiterer Akquisitionen oder zur Rückführung von Finanzverbindlichkeiten einschließlich eines allfälligen Barausgleichs der Wandelanleihe verwendet.

Die neuen Aktien sollen prospektfrei zum Handel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie zum Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen werden. Sie sind für das Geschäftsjahr 2017 voll dividendenberechtigt. alstria hat sich zu einer Lock-up Dauer von 90 Tagen verpflichtet.

Die Lieferung und Abrechnung der neuen Aktien wird voraussichtlich am 2. Februar 2018 erfolgen.

Finanzzahlen

Erläuterungen zu den herangezogenen Finanzzahlen sind auf der Firmenwebsite von alstria office REIT-AG unter https://www.alstria.com/en/glossary. verfügbar.

 

Kontakt: Zusätzliche Informationen:
Ralf Dibbern, IR/PR www.alstria.com
Bäckerbreitergang 75 www.twitter.com/alstria_REIT
20355 Hamburg www.alstria.blogspot.com
Telefon: +49 (0) 40 226 341 329 www.beehive.work
Email: rdibbern@alstria.de

Über alstria

Die alstria office REIT-AG ist der führende Immobilienmanager in Deutschland und konzentriert sich ausschließlich auf deutsche Büroimmobilien in ausgewählten Märkten. Unsere Strategie basiert auf dem Besitz und dem aktiven Management unserer Immobilien über ihren gesamten Lebenszyklus. Wir verfügen über eine tiefe Kenntnis unserer Märkte und bieten unseren Mietern einen umfassenden Service. alstria strebt die Schaffung langfristig nachhaltiger Werte an, nutzt aber auch Ineffizienzen in den Märkten zur Erzielung kurzfristiger Arbitragegewinne. Per 30. September 2017 umfasst das Portfolio 119 Gebäude mit einer vermietbaren Fläche von 1,6 Mio. qm und einem Gesamtportfoliowert von EUR 3,2 Mrd.

Disclaimer:
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf, Verkauf, Tausch oder zur Übertragung von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der alstria office REIT-AG ("alstria") in den Vereinigten Staaten von Amerika oder sonstigen Jurisdiktionen dar. Die hierin genannten Wertpapiere der alstria wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Weder die alstria noch ein anderer hierin beschriebener an der Transaktion Beteiligter plant hierin beschriebene Wertpapiere nach dem Securities Act oder gegenüber einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Staates oder einer anderen Jurisdiktion in den Vereinigten Staaten von Amerika in Verbindung mit dieser Ankündigung zu registrieren. Die Wertpapiere dürfen in keiner Jurisdiktion unter Umständen angeboten werden, die das Erstellen oder die Registrierung eines Prospekts oder von Angebotsunterlagen im Zusammenhang mit den Wertpapieren in dieser Jurisdiktion voraussetzen.
Weder die alstria, noch die Morgan Stanley & Co. International plc, noch die UBS Limited oder Kempen & Co N.V. oder eines der mit diesen verbundenen Unternehmen haben Maßnahmen getroffen, die ein öffentliches Angebot der Wertpapiere oder den Besitz oder die Verteilung dieser Ankündigung oder irgendein anderes Angebot oder Werbematerial im Zusammenhang mit diesen Wertpapieren in irgendeiner Jurisdiktion erlauben würden, wo solche Maßnahmen erforderlich sind. In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR"), richtet sich diese Mitteilung und jedes Angebot, welches im Nachgang dazu erfolgt, nur an Personen, bei denen es sich um 'qualifizierte Anleger' im Sinne von Artikel 2 Abs. 1 lit. e der Prospektrichtlinie (Richtlinie 2003/71/EG) ("Qualifizierte Anleger") handelt. Bei jeder Person im EWR, die im Rahmen eines Angebots Wertpapiere erwirbt oder der Wertpapiere angeboten werden (ein "Investor"), wird davon ausgegangen, dass sie zugesichert und zugestimmt hat, ein Qualifizierter Anleger zu sein. Bei jedem Investor wird ferner angenommen, dass er zugesichert und zugestimmt hat, dass die von ihm im Rahmen des Angebots erworbenen Wertpapiere nicht für Personen im EWR mit Ausnahme Qualifizierter Anleger oder Personen im Vereinigten Königreich oder anderen Mitgliedstaaten (mit gleichartigen Rechtsvorschriften) erworben werden, für die der Anleger nach freiem Ermessen Entscheidungen treffen darf, und dass die Wertpapiere nicht zum Angebot oder Weiterverkauf im EWR erworben wurden, wenn dies dazu führen würde, dass die alstria, die Morgan Stanley & Co. International plc , die UBS Limited oder Kempen & Co N.V. gemäß Artikel 3 der Prospektrichtlinie zur Veröffentlichung eines Prospekts verpflichtet wären.
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar.
Soweit diese Mitteilung zukunftsgerichtete Aussagen enthält, welche das Geschäft, die finanzielle Situation und die Ergebnisse aus der operativen Tätigkeit der alstria betreffen, basieren diese Aussagen auf momentanen Erwartungen und Annahmen des Vorstands von alstria. Diese zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen jedoch einer Anzahl an Risiken und Unsicherheiten, welche zu wesentlichen Abweichungen der tatsächlichen Ergebnisse der Gesellschaft von den in den zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen Annahmen führen können. Neben weiteren, hier nicht aufgeführten Faktoren können sich Abweichungen aus Veränderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und der Wettbewerbssituation, vor allem in den Kerngeschäftsfeldern und -märkten von alstria ergeben. Auch die Entwicklungen der Finanzmärkte sowie die Veränderungen nationaler und internationaler Vorschriften, insbesondere im Bereich der Steuergesetzgebung und der Rechnungslegungsstandards, können entsprechenden Einfluss haben. Terroranschläge und deren Folgen können die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß von Abweichungen erhöhen. alstria übernimmt keine Verpflichtung, die hier enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen öffentlich zu revidieren oder zu aktualisieren, sollten nach diesem Datum entsprechende Umstände oder andere unvorhergesehene Ereignisse eintreten.

Information für Vertriebsunternehmen

Hinsichtlich der neuen Aktien wurde - ausschließlich für den Zweck der Anforderungen an die Produktüberwachung nach (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils gültigen Fassung ("MiFID II"), (b) Artikeln 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung von MiFID II und (c) lokalen Umsetzungsbestimmungen (zusammen die "MiFID II Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jeglicher deliktsrechtlicher, vertraglicher oder sonstiger Haftung, die ein "Konzepteur" (im Sinne der Produktüberwachungsanforderungen) ansonsten in Bezug auf diese haben könnte - ein Produktgenehmigungsverfahren durchgeführt, welches ergeben hat, dass die neuen Aktien (i) mit einem aus Kleinanlegern und solchen Anlegern, welche die Anforderungen an professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien erfüllen, (jeweils im Sinne von MiFID II) bestehenden Zielmarkt vereinbar und (ii) für einen Vertrieb über alle nach MiFID II zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind (die "Zielmarktbestimmung"). Ungeachtet der Zielmarktbestimmung sollten Vertriebsunternehmen (zum Zwecke der MiFID II Produktüberwachungsanforderungen) Folgendes beachten: der Preis der neuen Aktien könnte sinken und Anleger könnten ihre gesamte oder Teile ihrer Anlage verlieren; neue Aktien bieten keinen garantierten Ertrag oder Kapitalschutz; und eine Investition in neue Aktien ist nur für solche Anleger geeignet, die keinen garantierten Ertrag oder Kapitalschutz benötigen, die (entweder eigenständig oder gemeinsam mit einem geeigneten Finanzberater oder sonstigen Berater) fähig sind, die Vorzüge und Risiken einer solchen Anlage zu beurteilen und die über ausreichende Mittel verfügen, um jeglichen hieraus möglicherweise erwachsenden Verlust zu verkraften. Die Zielmarktbestimmung berührt nicht die Anforderungen jedweder vertraglicher, gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf die Platzierung der neuen Aktien.

Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Joint Bookrunner - unbeschadet der Zielmarktbestimmung - nur solche Anleger vermitteln werden, welche die Anforderungen an professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien erfüllen.

Es wird klargestellt, dass die Zielmarktbestimmung weder (a) eine Beurteilung der Eignung oder Angemessenheit im Sinne von MiFID II, noch (b) irgendeine an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern gerichtete Empfehlung darstellt, in die neuen Aktien zu investieren, diese zu erwerben oder irgendeine sonstige Handlung in Bezug auf die neuen Aktien vorzunehmen.

Jedes Vertriebsunternehmen ist dafür verantwortlich, seine eigene Zielmarktbestimmung hinsichtlich der neuen Aktien vorzunehmen und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen.


Kontakt:
alstria office REIT-AG
Ralf Dibbern
Head of IR & PR
Bäckerbreitergang 75
20355 Hamburg
T +49 40 22 63 41-329
F +49 40 22 63 41-229
rdibbern@alstria.de

29.01.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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