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DGAP-Ad-hoc News vom 17.05.2022

Allianz SE verkündet Abschluss der Ermittlungen der US-Behörden zu Structured Alpha mit Schuldeingeständnis der AGI US. Allianz SE meldet weiter Abschluss von MoU für neue langfristige Partnerschaft

Allianz SE / Schlagwort(e): Rechtssache
Allianz SE verkündet Abschluss der Ermittlungen der US-Behörden zu Structured Alpha mit Schuldeingeständnis der AGI US. Allianz SE meldet weiter Abschluss von MoU für neue langfristige Partnerschaft

17.05.2022 / 16:29 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.



Die Allianz SE gibt bekannt, dass ihre indirekte Tochtergesellschaft Allianz Global Investors U.S. LLC („AGI U.S.“) heute Vergleiche mit dem U.S.-Justizministerium („DOJ“) und der U.S.-Börsenaufsichtsbehörde („SEC“) im Zusammenhang mit der Structured Alpha-Angelegenheit geschlossen hat. Gemäß der Einigung mit dem DOJ wird sich die AGI U.S. eines Wertpapierbetrugs schuldig bekennen. In der Einigung mit der SEC wird festgestellt, dass die AGI U.S. gegen einschlägige amerikanische Wertpapiergesetze verstoßen hat. Diese Vergleiche bringen die Ermittlungen der U.S.-Behörden in der Structured Alpha-Angelegenheit für die Allianz zum Abschluss.

Die der Einigung mit dem DOJ beigefügte Sachverhaltsdarstellung stellt klar, dass das kriminelle Fehlverhalten in Bezug auf die Structured Alpha Fonds auf einige wenige Personen in der Abteilung für Strukturierte Produkte von AGI U.S. beschränkt war, die nicht mehr bei dem Unternehmen beschäftigt sind. Die Sachverhaltsdarstellung besagt weiter, dass die Untersuchung des DOJ keinerlei Hinweise auf Kenntnis von oder Beteiligung an dem Fehlverhalten bei der Allianz SE oder einem anderen Unternehmen der Allianz Gruppe ergeben hat.

Das Schuldeingeständnis führt dazu, dass die AGI U.S. nach Ablauf einer Übergangsfrist von der Beratung von in den USA registrierten Investmentfonds und bestimmten Arten von Pensionsfonds ausgeschlossen wird. Die Allianz geht davon aus, dass die SEC noch im Laufe des Tages Ausnahmegenehmigungen („Waivers“) erteilt, die sicherstellen, dass die Einigung der AGI U.S. mit dem DOJ die Geschäftsaktivitäten von PIMCO und der Allianz Life U.S. nicht beeinträchtigt.

Die Allianz SE hat ein Memorandum of Understanding über eine langfristige strategische Partnerschaft unterzeichnet, welche eine Übertragung der Investment Management Aktivitäten von AGI U.S. mit einem verwalteten Vermögen im derzeitigen Umfang von ca. USD 120 Milliarden auf einen neuen US Partner vorsieht. Von der Übertragung nicht erfasst sind jegliche Aktivitäten der Abteilung für Strukturierte Produkte, die bereits aufgelöst wurde. Als Gegenleistung für die Übertragung erhält Allianz Global Investors eine Beteiligung an der erweiterten Einheit sowie langfristige globale und wechselseitige Vertriebsvereinbarungen. Der Abschluss endgültiger Vereinbarungen wird in den nächsten Wochen angestrebt.

Im Zusammenhang mit den Vergleichen zahlt die AGI U.S. einen Betrag von USD 174,3 Millionen als Gewinnabschöpfung an das DOJ und USD 675 Millionen als Strafe an die SEC. Letztere kann teilweise zur Entschädigung von Investoren verwendet werden. Andere finanzielle Verpflichtungen, die vom DOJ und der SEC festgesetzt wurden, sind oder werden durch die etwa USD 5 Milliarden an Structured Alpha Investoren gezahlten Entschädigungen erfüllt. Sämtliche zu zahlenden Beträge und die Entschädigung in Höhe von USD 5 Milliarden wurden bereits in den Rückstellungen für 2021 und für Q1 2022 berücksichtigt.

Mitteilende Person: Michael Sieburg, Compliance Officer, Allianz SE

Die Einschätzungen stehen wie immer unter den nachfolgend angegebenen Vorbehalten.

 

 


Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:


 

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Dieses Dokument enthält zukunftsgerichtete Aussagen wie Prognosen oder Erwartungen, die auf den gegenwärtigen Ansichten und Annahmen des Managements beruhen und bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten unterliegen. Die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungsdaten oder Ereignisse können erheblich von den in diesen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen abweichen.

Abweichungen können sich aus Änderungen der Faktoren ergeben, einschließlich der folgenden, aber nicht beschränkt auf: (i) die allgemeine wirtschaftliche Lage und Wettbewerbssituation in den Kerngeschäftsfeldern und -märkten der Allianz, (ii) die Entwicklung der Finanzmärkte (insbesondere Marktvolatilität, Liquidität und Kreditereignisse), (iii) negative Publizität, aufsichtsrechtliche Maßnahmen oder Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf die Allianz Gruppe, andere Finanzdienstleister und die Finanzdienstleistungsbranche im Allgemeinen, (iv) Häufigkeit und Schwere der versicherten Schadenereignisse, einschließlich solcher, die sich aus Naturkatastrophen ergeben, und die Entwicklung der Schadenaufwendungen, (v) Sterblichkeits- und Krankheitsraten bzw. -tendenzen, (vi) Stornoraten, (vii) die Ausfallrate von Kreditnehmern, (viii) Änderungen des Zinsniveaus, (ix) Wechselkurse, insbesondere des Euro/US-Dollar-Wechselkurses, (x) Gesetzes- und sonstige Rechtsänderungen einschließlich steuerlicher Regelungen, (xi) die Auswirkungen von Akquisitionen einschließlich damit zusammenhängender Integrations- und Restrukturierungsmaßnahmen sowie (xii) die allgemeinen Wettbewerbsfaktoren, die in jedem Einzelfall auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder globaler Ebene gelten. Viele dieser Veränderungen können durch Terroranschläge und deren Folgen verstärkt werden.

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