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DGAP-Ad-hoc News vom 18.01.2021

Allianz SE: Allianz SE beschließt Kündigung nachrangiger Anleihen zur Rückzahlung im März 2021 (ISIN DE000A0GNPZ3 und ISIN XS0857872500)

Allianz SE / Schlagwort(e): Anleihe
Allianz SE: Allianz SE beschließt Kündigung nachrangiger Anleihen zur Rückzahlung im März 2021 (ISIN DE000A0GNPZ3 und ISIN XS0857872500)

18.01.2021 / 21:28 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Der Vorstand der Allianz SE hat heute beschlossen, die folgenden Schuldverschreibungen zu kündigen:

1. die von der Allianz Finance II B.V. in 2006 emittierten € 800.000.000 5,375 % nachrangigen, festverzinslichen und kündbaren Schuldverschreibungen mit unbegrenzter Laufzeit (ISIN: DE000A0GNPZ3, WKN: A0GNPZ, Common Code: 024513742), die die Allianz SE auf nachrangiger Basis garantiert hat (die "Schuldverschreibungen 2006"); und

2. die von der Allianz SE in 2012 emittierten US$ 1.000.000.000 5,5 % nachrangigen Schuldverschreibungen mit unbegrenzter Laufzeit (ISIN: XS0857872500, WKN: A1R0S6, Common Code: 085787250) (die "Schuldverschreibungen 2012").

Allianz Finance II B.V. wird das Kündigungsrecht bezüglich der Schuldverschreibungen 2006 durch Mitteilung gemäß den Anleihebedingungen der Schuldschreibungen 2006 ausüben, die separat veröffentlicht wird. Nach Ausübung ihres Kündigungsrechts, und vorbehaltlich der Bedingungen für die Rückzahlung nach den Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen 2006, wird Allianz Finance II B.V. die Schuldverschreibungen 2006 zu pari zuzüglich aufgelaufener Zinsen am 3. März 2021 gemäß den Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen 2006 zurückzahlen.

Allianz SE wird das Kündigungsrecht bezüglich der Schuldverschreibungen 2012 durch Mitteilung gemäß den Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen 2012 ausüben, die separat veröffentlicht wird. Nach Ausübung ihres Kündigungsrechts, und vorbehaltlich der Bedingungen für die Rückzahlung nach den Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen 2012, wird Allianz SE die Schuldverschreibungen zu pari zuzüglich aufgelaufener Zinsen am 26. März 2021 gemäß den Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen 2012 zurückzahlen.

Mitteilende Person: Michael Sieburg, Compliance Officer, Allianz SE

Die Einschätzungen stehen wie immer unter den nachfolgend angegebenen Vorbehalten.

 


Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

Vorbehalt bei Zukunftsaussagen
Dieses Dokument enthält zukunftsgerichtete Aussagen wie Prognosen oder Erwartungen, die auf den gegenwärtigen Ansichten und Annahmen des Managements beruhen und bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten unterliegen. Die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungsdaten oder Ereignisse können erheblich von den in diesen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen abweichen. Abweichungen können sich aus Änderungen der Faktoren ergeben, einschließlich der folgenden, aber nicht beschränkt auf: (i) die allgemeine wirtschaftliche Lage und Wettbewerbssituation in den Kerngeschäftsfeldern und -märkten des Allianz Konzerns, (ii) die Entwicklung der Finanzmärkte (insbesondere Marktvolatilität, Liquidität und Kreditereignisse), (iii) Häufigkeit und Schwere der versicherten Schadenereignisse, einschließlich solcher, die sich aus Naturkatastrophen ergeben, und die Entwicklung der Schadenaufwendungen, (iv) Sterblichkeits- und Krankheitsraten bzw. -tendenzen, (v) Stornoraten, (vi) insbesondere im Bankgeschäft die Ausfallrate von Kreditnehmern, (vii) Änderungen des Zinsniveaus, (viii) Wechselkurse, insbesondere des Euro/US-Dollar-Wechselkurses,, (ix) Gesetzes- und sonstigen Rechtsänderungen, ein-schließlich steuerliche Regelungen, (x) die Auswirkungen von Akquisitionen einschließlich damit zusammenhängende Integrations- und Restrukturierungsmaßnahmen sowie (xi) die allgemeinen Wettbewerbs-faktoren, die in jedem Einzelfall auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder globaler Ebene gelten. Viele dieser Veränderungen können durch Terroranschläge und deren Folgen verstärkt werden.

Keine Pflicht zur Aktualisierung
Der Allianz Konzern übernimmt keine Verpflichtung, die in dieser Meldung enthaltenen Informationen und Zukunftsaussagen zu aktualisieren, soweit keine gesetzliche Veröffentlichungspflicht besteht.

18.01.2021 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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