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DGAP-Ad-hoc News vom 02.10.2014

Allianz SE: Der Aufsichtsrat der Allianz SE entscheidet über Vorstandspersonalia / Oliver Bäte neuer Vorsitzender des Vorstands mit Wirkung vom 7. Mai 2015

Allianz SE  / Schlagwort(e): Personalie

02.10.2014 14:00

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Der Aufsichtsrat der Allianz SE hat in seiner heutigen Sitzung Herrn Oliver Bäte (49) mit Wirkung vom 7. Mai 2015 bis zum 30. September 2019 zum Vorsitzenden des Vorstands der Allianz SE bestellt. Herr Michael Diekmann (59) wird mit dem Ablauf der Hauptversammlung 2015 aus dem Vorstand ausscheiden. Der Aufsichtsrat hat Herrn Diekmann gebeten, für die Wahl in den Aufsichtsrat durch die ordentliche Hauptversammlung im Jahre 2017 zur Verfügung zu stehen.

Der Aufsichtsrat hat ferner Dott. Sergio Balbinot (56) zum 1. Januar 2015 für vier Jahre in den Vorstand der Allianz SE berufen. Er wird dort das Versicherungsgeschäft in den Ländern West- und Südeuropas (Frankreich, Benelux, Italien, Griechenland, Türkei) verantworten. Als Nachfolger für Herrn Clement Booth (60), dessen Mandat wunschgemäß zum Jahresende ausläuft, wurde Herr Dr. Axel Theis (56) bis Ende 2018 bestellt.
Im gegenseitigen Einvernehmen scheidet Herr Gary Bhojwani (46) aus dem Vorstand der Allianz SE zum 31. Dezember 2014 aus. Herr Jay Ralph (55) übernimmt zusätzlich die Verantwortung für das Versicherungsgeschäft in den USA.

Die Vorstandsbestellung von Herrn Manuel Bauer (60) wurde um ein weiteres Jahr bis Ende 2015, die Bestellungen von Herrn Dr. Dieter Wemmer (57) und Herrn Dr. Werner Zedelius (57) um drei sowie die Bestellung von Frau Dr. Helga Jung (53) um fünf Jahre verlängert. Zusätzlich zu seinen bisherigen Aufgaben wird Herr Bauer künftig die Verantwortung für das Versicherungsgeschäft in Australien übernehmen.


München, 2. Oktober 2014




Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Die Einschätzungen stehen wie immer unter den nachfolgend angegebenen Vorbehalten.

Vorbehalt bei Zukunftsaussagen
Soweit wir in diesem Dokument Prognosen oder Erwartungen äußern oder die Zukunft betreffende Aussagen machen, können diese Aussagen mit bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten verbunden sein. Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können daher wesentlich von den geäußerten Erwartungen und Annahmen abweichen.

Neben weiteren hier nicht aufgeführten Gründen können sich Abweichungen aufgrund von (i) Veränderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und der Wettbewerbssituation, vor allem in Allianz Kerngeschäftsfeldern und -märkten, (ii) Entwicklungen der Finanzmärkte (insbesondere Marktvolatilität, Liquidität und Kreditereignisse), (iii) dem Ausmaß oder der Häufigkeit von Versicherungsfällen (zum Beispiel durch Naturkatastrophen) und der Entwicklung der Schadenskosten, (iv) Sterblichkeits- und Krankheitsraten beziehungsweise -tendenzen, (v) Stornoraten, (vi) insbesondere im Bankbereich, der Ausfallrate von Kreditnehmern, (vii) Änderungen des Zinsniveaus, (viii) Wechselkursen, einschließlich des Euro/US Dollar-Wechselkurses, (ix) Gesetzes- und sonstigen Rechtsänderungen, insbesondere hinsichtlich steuerlicher Regelungen, (x) Akquisitionen, einschließlich anschließender Integrationsmaßnahmen, und Restrukturierungsmaßnahmen, sowie (xi) allgemeinen Wettbewerbsfaktoren ergeben. Terroranschläge und deren Folgen können die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß von Abweichungen erhöhen.
Keine Pflicht zur Aktualisierung 
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