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Adler Modemärkte AG

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DGAP-News News vom 24.03.2016

Adler Modemärkte AG: Adler Modemärkte AG operativ und bilanziell nicht von Insolvenz der Steilmann SE betroffen

DGAP-News: Adler Modemärkte AG / Schlagwort(e): Stellungnahme

2016-03-24 / 07:00
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Adler Modemärkte AG operativ und bilanziell nicht von Insolvenz der Steilmann SE betroffen

Haibach bei Aschaffenburg, 24.03.2016: Die Adler Modemärkte AG erwartet durch die gestern bekannt gewordene Insolvenz der Steilmann SE keine nennenswerten Auswirkungen auf ihr operatives Geschäft sowie auf ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Die Adler Modemärkte AG ist aufgrund der Mehrheitsbeteiligung ihrer Aktionärin S&E Kapital GmbH faktisch mittelbar als nachgeordnetes Unternehmen mit der Steilmann SE (vormals: Steilmann-Boecker Fashion Point GmbH & Co. KG) verbunden. Ein Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag besteht jedoch nicht. Auch hat ADLER den Unternehmen der Steilmann-Gruppe weder Darlehen gewährt noch von diesen Darlehen gewährt bekommen. Des Weiteren bestehen keine nennenswerten sonstigen Forderungen von ADLER gegenüber Unternehmen der Steilmann-Gruppe. ADLER verfügt unverändert über eine für ihren Geschäftsbetrieb mehr als ausreichende Liquidität. Diese belief sich zum letzten Abschlussstichtag (31. Dezember 2015) auf EUR 52,1 Mio.

Insgesamt repräsentieren die Umsätze, die ADLER im Geschäftsjahr 2015 mit Steilmann-Marken erwirtschaftet hat, nur einen sehr geringen Anteil am Gesamtumsatz von EUR 566,1 Mio.

Im Einkauf bezieht ADLER nur einen kleineren Teil ihrer Waren über die zur Steilmann-Gruppe gehörende Einkaufsagentur NTS. Sollte ADLER diesen Beschaffungsweg gegebenenfalls nicht mehr nutzen können, kann kurzfristig eine Ausweitung der Kooperation mit anderen Handelspartnern erfolgen.

ADLER erwartet daher durch die Insolvenz der Steilmann SE keine Einschränkung ihrer eigenen geschäftlichen Entwicklung und Ziele.



2016-03-24 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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