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DGAP-Ad-hoc News vom 14.04.2020

adidas AG: adidas erhält Genehmigung für Konsortialkredit durch KfW

adidas AG / Schlagwort(e): Finanzierung
adidas AG: adidas erhält Genehmigung für Konsortialkredit durch KfW

14.04.2020 / 18:02 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


ZUR SOFORTIGEN VERÖFFENTLICHUNG

Herzogenaurach, 14. April 2020

ad-Hoc: adidas erhält Genehmigung für Konsortialkredit durch KfW

Nach den gravierenden Auswirkungen der weltweiten Ausbreitung der Coronavirus-Pandemie auf sein Geschäft hat adidas weitere Schritte unternommen, um die finanzielle Flexibilität des Unternehmens zu sichern. Das Unternehmen hat heute seitens der Bundesregierung die Genehmigung über die Teilnahme der staatseigenen Förderbank KfW an einem revolvierenden Konsortialkredit in Höhe von 3,0 Mrd. € zu üblichen Marktbedingungen zur Überbrückung dieser Ausnahmesituation erhalten. Der noch abzuschließende Konsortialkredit umfasst eine Darlehenszusage in Höhe von 2,4 Mrd. € seitens der KfW sowie Darlehenszusagen in Höhe von 600 Mio. € seitens eines Konsortiums von Partnerbanken des Unternehmens, darunter UniCredit, Bank of America, Citibank, Deutsche Bank, HSBC, Mizuho Bank und Standard Chartered Bank. adidas wird alle in Anspruch genommenen Teile des Darlehens, einschließlich Zinsen und Gebühren, so schnell wie möglich zurückzahlen.

Zu den Bedingungen des Konsortialkredits gehört die De-Facto-Aussetzung von Dividendenzahlungen über die Laufzeit der Kreditvereinbarung. Zudem hat der Vorstand jüngst entschieden, den Rückkauf von adidas Aktien zu stoppen sowie auf die eigenen kurz- und langfristigen Boni, die insgesamt 65 % der Jahreszielvergütung ausmachen, für das Jahr 2020 zu verzichten. Ebenso wird für die weiteren Führungskräfte des Unternehmens die langfristige Bonuskomponente für das laufende Geschäftsjahr entfallen. All dies steht im Einklang mit dem Liquiditätsmanagement von adidas im derzeitigen Umfeld.

Die weitere Entwicklung der Coronavirus-Pandemie und damit deren Auswirkungen auf das Geschäft des Unternehmens lassen sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorhersagen. Daher kann adidas weiterhin keinen Ausblick geben, der diese Auswirkungen für das Gesamtjahr 2020 mit einbezieht. Vor diesem Hintergrund wurde entschieden, die Veröffentlichung der Ergebnisse für das erste Quartal 2020 auf den 27. April 2020 vorzuverlegen, um den Markt über die Finanzergebnisse des Unternehmens möglichst zeitnah zu informieren.

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Kontakte:  
Media Relations
corporate.press@adidas.com
Tel.: +49 (0) 9132 84-2352

Investor Relations
investor.relations@adidas.com
Tel.: +49 (0) 9132 84-2920
 
   
 

Weitere Informationen finden Sie unter adidas-group.com.


14.04.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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