Korrektur der Ad-hoc Mitteilung der Aareal Bank AG vom 12. August 2004 - Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG Wiesbaden, den 19. August 2004 - Aufgrund verschiedener Anfragen zur Ad-hoc-Meldung vom 12.08.2004 betont die Aareal Bank AG, Wiesbaden: · Sofern der Eindruck entstanden sein sollte, dass die durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht veranlasste Prüfung abgeschlossen ist, wird klargestellt, dass die Prüfung vor Ort abgeschlossen ist, nicht aber die Bewertung des Prüfungsergebnisses durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. · Sofern der Eindruck entstanden sein sollte, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einer vollständigen Verarbeitung des Prüfungsergebnisses durch die zusätzliche Risikovorsorge in Höhe von 40 Mio. € zugestimmt habe, ist dies unzutreffend. |