RWE Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
RWE setzt den Platzierungspreis für die neuen Aktien fest
18.08.2020 / 22:07 CET/CEST
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Die RWE Aktiengesellschaft („RWE") hat beschlossen, ihr Grundkapital unter teilweiser Ausnutzung ihres genehmigten Kapitals und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre von EUR 1.573.748.477,44 um EUR 157.374.845,44 auf EUR 1.731.123.322,88 zu erhöhen. Die 61.474.549 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien wurden mittels eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) bei institutionellen Anlegern platziert und werden für das Geschäftsjahr 2020 dividendenberechtigt sein.
Die Aktien werden zu einem Platzierungspreis von EUR 32,55 je Aktie veräußert, was zu einem Bruttoemissionserlös in Höhe von rund EUR 2 Mrd. vor Provisionen und Kosten führt. Der Nettoerlös aus der Kapitalerhöhung soll für Investitionen in den zusätzlichen, kurzfristigen Ausbau des Portfolios an Erneuerbare Energien, in die Weiterentwicklung der Projektpipeline und in weitere, sich mittel- und langfristige bietende Wachstumsmöglichkeiten verwendet werden und zwar über das bisherige Ziel hinaus, bis Ende 2022 die installierte Leistung auf mehr als 13 Gigawatt (GW) netto zu erhöhen und rund EUR 5 Mrd. netto in Erneuerbare Energien zu investieren. Teile des Erlöses dienen der Finanzierung der am 31. Juli 2020 angekündigten Akquisition der 2,7-GW-Projektpipeline von Nordex und ihrer Realisierung.
Die Zulassung der neuen Aktien zum Handel im Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse und im regulierten Markt der Börse Düsseldorf wird voraussichtlich am 20. August 2020 prospektfrei erfolgen. Der Handel wird voraussichtlich am 21. August 2020 aufgenommen werden. Es ist beabsichtigt, die neuen Aktien in die bestehenden Notierungen der Aktien der Gesellschaft mit einzubeziehen. Die Lieferung der neuen Aktien ist für den 24. August 2020 vorgesehen. Nach der Privatplatzierung wird RWE einer Lock-up Verpflichtung, d.h. einer Verpflichtung unter anderem keine weiteren Aktien oder Finanzinstrumente, die in Aktien wandelbar sind, auszugeben oder eine weitere Kapitalerhöhung durchzuführen, von 90 Tagen unterliegen. Die Lock-up Verpflichtung enthält marktübliche Ausnahmen.
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Wichtige Hinweise:
Die Verbreitung dieser Information und das Angebot von Wertpapieren der RWE unterliegen in verschiedenen Jurisdiktionen rechtlichen Beschränkungen. Personen, die in Besitz dieses Dokuments gelangen, werden aufgefordert, sich über solche Beschränkungen zu informieren. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren, noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar. Die Aktien wurden bereits verkauft.
Wertpapiere der RWE werden und sind nicht unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der „Securities Act') registriert und dürfen ohne Registrierung oder ohne eine einschlägige Ausnahme von den Registrierungsvorschriften des Securities Act in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden.
Die Aktien dürfen nur an in Kanada ansässige Käufer verkauft werden, die als Auftraggeber im Sinne des National Instrument 45-106 Prospectus Exemptions oder Subsection 73.3(1) des Securities Act (Ontario) akkreditierte Investoren sind oder als solche gelten und zugelassene Kunden sind, wie in National Instrument 31-103 Registration Requirements, Exemptions and Ongoing Registrant Obligations definiert.
Im Zusammenhang mit dem Verkauf der Aktien könnte es sein, dass die Platzierung begleitende Banken (die „Global Coordinator' oder „Joint Bookrunner') oder mit diesen verbundene Unternehmen einen Teil der Aktien im Rahmen der Platzierung für eigene Rechnung erwerben und in dieser Eigenschaft solche Aktien oder andere Wertpapiere von RWE oder im Zusammenhang mit dem Verkauf oder sonst verbundene Investitionen behalten, kaufen, verkaufen oder zum Verkauf anbieten. Daher sind Bezugnahmen in dieser Bekanntmachung darauf, dass die Aktien verkauft, angeboten, gezeichnet, erworben, platziert werden oder in sonstiger mit ihnen gehandelt wird, so zu verstehen, dass sie auch eine Ausgabe oder ein Angebot an oder Zeichnung, Erwerb, Platzierung oder Handel durch Global Coordinator oder Joint Bookrunner oder mit diesen verbundene Unternehmen für eigene Rechnung umfassen. Zudem könnten Global Coordinator oder Joint Bookrunner oder mit diesen verbundene Unternehmen mit Investoren Finanzierungsvereinbarungen (einschließlich Tausch- oder Differenzgeschäften (swaps / contracts for differences)) eingehen, in deren Zusammenhang Global Coordinator und Joint Bookrunner oder mit diesen verbundene Unternehmen von Zeit zu Zeit Aktien erwerben, halten oder veräußern könnten. Die Global Coordinator und Joint Bookrunner beabsichtigen nicht, den Umfang etwaiger solcher Investitionen oder Transaktionen offenzulegen, außer es bestehen entsprechende gesetzliche oder regulatorische Pflichten.
Kein Global Coordinator oder Joint Bookrunner, deren Organmitglieder, Führungskräfte, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter oder Organmitglieder, Führungskräfte, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter von mit einem Global Coordinator oder Joint Bookrunner verbundenen Unternehmen übernimmt irgendeine Form von Verantwortlichkeit oder Haftung oder gibt ausdrücklich oder implizit Zusicherungen oder Gewährleistungen hinsichtlich der Richtigkeit, Genauigkeit oder Vollständigkeit (oder ob Informationen in der Bekanntmachung fehlen) der in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen oder sonstiger Informationen über RWE, seine Tochterunternehmen oder verbundene Gesellschaften ab, unabhängig davon, ob die Information schriftlich, mündlich oder in visueller oder elektronischer Form gegeben wurde, und unabhängig von der Form der Übermittlung oder Zurverfügungstellung, oder für Verluste, die aus welchem Grund auch immer aus der Verwendung dieser Bekanntmachung oder ihres Inhalts oder sonst in diesem Zusammenhang entstehen.
Jeder Global Coordinator und Joint Bookrunner handelt für RWE und niemanden sonst im Zusammenhang mit dem Angebot der Aktien und wird keiner anderen Person gegenüber dafür verantwortlich sein, den Schutz eines Kunden oder eine Beratung im Zusammenhang mit dem Angebot der Aktien zu gewährleisten.
Soweit diese Bekanntmachung Vorhersagen, Erwartungen oder Aussagen, Schätzungen, Meinungen und Prognosen hinsichtlich der erwarteten zukünftigen Leistung von RWE enthält ('zukunftsgerichtete Aussagen'), basieren diese auf den gegenwärtigen Ansichten und Annahmen des Managements von RWE, die nach bestem Wissen und Gewissen getroffen wurden. Zukunftsgerichtete Aussagen spiegeln verschiedene Annahmen wider, die aus dem aktuellen Geschäftsplan von RWE oder aus öffentlichen Quellen stammen, die nicht unabhängig verifiziert oder bewertet wurden und die sich als korrekt erweisen können oder auch nicht. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren, die dazu führen könnten, dass die Ertragslage, Rentabilität, Leistung oder die Ergebnisse von RWE oder der Erfolg der Branchen, in denen RWE tätig ist, wesentlich von der Ertragslage, Rentabilität, Leistung oder den Ergebnissen abweichen, die in diesen zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen oder beschrieben werden. In Anbetracht dieser Risiken, Ungewissheiten und anderer Faktoren wird Personen, die dieses Dokument erhalten, empfohlen, sich nicht auf diese zukunftsgerichteten Aussagen zu verlassen. RWE übernimmt keine Haftung oder Garantie für solche zukunftsgerichteten Aussagen und wird diese nicht an zukünftige Ergebnisse und Entwicklungen anpassen.
Informationen für Vertreiber
Gemäß der EU Produktüberwachungsanforderungen wurde ein Produktfreigabeverfahren hinsichtlich der Aktien von jedem Vertreiber durchgeführt, welches ergeben hat, dass die Aktien (i) für einen Endkunden-Zielmarkt bestehend aus Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien (jeweils im Sinne der MiFID II) erfüllen, und (ii) für den Vertrieb über alle gemäß der MiFID II zulässigen Vertriebskanäle, jeweils geeignet sind. Jeder Vertreiber, der die Aktien später anbietet, ist dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbestimmung bezüglich der Aktien durchzuführen und geeignete Vertriebskanäle festzulegen.
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