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RWE Aktiengesellschaft

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DGAP-Ad-hoc News vom 13.12.2018

RWE Aktiengesellschaft: Geplante Umwandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien

RWE Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Sonstiges
RWE Aktiengesellschaft: Geplante Umwandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien

13.12.2018 / 13:01 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Der Vorstand der RWE Aktiengesellschaft hat am 13. Dezember 2018 den Beschluss gefasst, der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 3. Mai 2019 und der unmittelbar im Anschluss daran stattfindenden gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre die Umwandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien vorzuschlagen. Der Vorschlag sieht vor, sämtliche stimmrechtslosen Vorzugsaktien der Gesellschaft zwangsweise im Verhältnis 1:1 ohne Zuzahlung in stimmberechtigte Stammaktien umzuwandeln.
 
Mitgeteilt durch Dr. Ulrich Rust, General Counsel
 

13.12.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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