RWE Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung RWE Aktiengesellschaft 04.11.2015 14:01 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Die BlackRock, Inc., Wilmington, DE, Vereinigte Staaten von Amerika hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 02.11.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der RWE Aktiengesellschaft, Essen, Deutschland am 29.10.2015 die Schwelle von 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,08% (das entspricht 29235299 Stimmrechten) betragen hat. 2,51% der Stimmrechte (das entspricht 14432552 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. 3,09% der Stimmrechte (das entspricht 17777888 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. Der oben genannte Gesamtstimmrechtsbetrag entspricht nicht zwangsläufig der Summe der einzeln aufgeführten Zurechnungsbestände. Das resultiert daraus, dass Stimmrechte innerhalb der BlackRock-Unternehmensgruppe mehrfach zugerechnet werden. 04.11.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: RWE Aktiengesellschaft Opernplatz 1 45128 Essen Deutschland Internet: www.rwe.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service |