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DGAP-News News vom 14.10.2015

Hesse Newman Capital AG: Veröffentlichung eines Fehlers in der Rechnungslegung gem. § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG

DGAP-News: Hesse Newman Capital AG / Schlagwort(e): Sonstiges

2015-10-14 / 16:41


Veröffentlichung nach § 37q Absatz 2 Satz 1 WpHG: Hesse Newman Capital AG

Hesse Newman Capital AG: Veröffentlichung nach § 37q Absatz 2 Satz 1 WpHG

Hamburg, 14. Oktober 2015 - Hesse Newman Capital AG (ISIN: DE000HNC2034) veröffentlicht Bekanntmachung nach § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat festgestellt, dass der Jahresabschluss und der Konzernabschluss der Hesse Newman Capital AG, Hamburg, zum 31.12.2011 fehlerhaft sind:

1. Im Konzernabschluss ist eine stille Beteiligung an der HFT Hanseatische Fonds Treuhand GmbH unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten der langfristigen Vermögenswerte mit einem Buchwert von 21.157 Tsd. Euro um mindestens 17.627 Tsd. Euro zu hoch bewertet.

Nach IAS 39.11 handelt es sich bei der stillen Beteiligung um ein zusammengesetztes Finanzinstrument aus nicht derivativem Basisvertrag mit eingebettetem Derivat.

Entgegen IAS 39.46 ist das eingebettete Derviat nicht mit dessen beizulegendem Zeitwert in Höhe von höchstens 3.530 Tsd. Euro bewertet.

Entgegen IAS 39.63 hat es das Unternehmen weiterhin unterlassen, den Buchwert des Basisvertrages von 15.000 Tsd. Euro wegen Uneinbringlichkeit der stillen Beteiligung auf den Barwert der künftigen Cashflows vollständig im Wert zu berichtigen.

2. Im Jahresabschluss ist die gleiche stille Beteiligung an der HFT Hanseatische Fonds Treuhand GmbH unter den sonstigen Ausleihungen des Anlagevermögens mit einem Buchwert von 15.000 Tsd. Euro um mindestens 11.470 Tsd. Euro zu hoch bewertet.

Entgegen § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB hat es die Hesse Newman Capital AG unterlassen, die Beteiligung wegen voraussichtlich dauerhafter Wertminderung auf den niedrigeren beizulegenden Wert außerplanmäßig abzuschreiben.

3. Im Posten Umsatzerlöse der Konzerngesamtergebnisrechnung der Hesse Newman Capital AG sind Umsätze in Höhe von 1.450 Tsd. Euro aus im Berichtsjahr 2011 vollständig erbrachten Dienstleistungen aus der Fremdfinanzierungsvermittlung und Konzeption für bestimmte Fonds nicht erfasst worden.

Dies verstößt gegen IAS 18.20 Satz 1, 18.21 Satz 2, wonach Umsatzerlöse in der Periode der Leistungserbringung nach Maßgabe des Fertigstellungsgrads zu erfassen sind.

4. Im Jahresabschluss der Hesse Newman Capital AG sind die unter dem Bilanzposten Vorräte ausgewiesenen unfertigen Leistungen um 525 Tsd. Euro zu hoch ausgewiesen, weil die diesem Posten zugrunde liegenden Dienstleistungen bereits vom Leistungsempfänger abgenommen wurden.

Der bilanzielle Ansatz dieser Vorräte verstößt gegen § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB, wonach Vermögensgegenstände im Jahresabschluss nur erfasst werden dürfen, wenn sie dem bilanzierenden Unternehmen wirtschaftlich zurechenbar sind.

Hesse Newman Capital AG, Gorch-Fock-Wall 3, 20354 Hamburg
ISIN: DE000HNC2034
Notierung: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard), Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart

Kontakt:
Hesse Newman Capital AG
Dr. Marcus Simon
Vorstand Finanzen und Verwaltung
Tel.: +49 (0)40 339 62 458
E-Mail: marcus.simon@hesse-newman.de




Kontakt:
Hesse Newman Capital AG
Christiane Pieper
Tel: 040/33962 430
Email: christiane.pieper@hesse-newman.de




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