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Henkel AG & Co. KGaA

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DGAP-PVR News vom 12.04.2022

Henkel AG & Co. KGaA: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Henkel AG & Co. KGaA
12.04.2022 / 17:21
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Düsseldorf, 12. April 2022

Der Henkel AG & Co. KGaA, Düsseldorf, ist mitgeteilt worden, dass der Stimmrechtsanteil der Mitglieder des Aktienbindungsvertrags der Familie Henkel zum 4. April 2022 insgesamt 61,82% der Stimmrechte (160.599.023 Stimmen) an der Henkel AG & Co. KGaA (ISIN DE0006048408) beträgt und gehalten wird von

- 141 Mitgliedern der Familien der Nachfahren des Unternehmensgründers Fritz Henkel,

- achtzehn von Mitgliedern dieser Familien gegründeten Stiftungen,

- drei von Mitgliedern dieser Familien gegründeten Trusts,

- zwei von Mitgliedern dieser Familien gegründeten Gesellschaften mit beschränkter Haftung und zwölf GmbH & Co. KG's,

aufgrund eines Aktienbindungsvertrages gemäß § 34 Abs. 2 WpHG, wobei die von den zwei Gesellschaften mit beschränkter Haftung und zwölf GmbH & Co KG's gehaltenen Anteile in Höhe von insgesamt 15,89% der Stimmrechte (41.284.284 Stimmen) den Mitgliedern der Familie, die diese Gesellschaften kontrollieren, auch nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden.

Für kein Mitglied des Aktienbindungsvertrags besteht, auch bei Hinzurechnung der mit Nießbrauchverträgen ausdrücklich eingeräumten Stimmrechte, die Verpflichtung zur Mitteilung des Erreichens bzw. Überschreitens der Schwelle von 3% oder mehr der Stimmrechtsanteile an der Henkel AG & Co. KGaA.

Bevollmächtigte der Mitglieder des Aktienbindungsvertrages der Familie Henkel ist Frau Dr. Simone Bagel-Trah, Deutschland.

(Letzte Meldung: 4. März 2021)

Henkel AG & Co. KGaA



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