EQS-News: thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA
/ Schlagwort(e): Börsengang
Finaler Angebotspreis für die Aktien von thyssenkrupp nucera auf 20,00 Euro pro Aktie festgelegt
05.07.2023 / 18:53 CET/CEST
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Finaler Angebotspreis für die Aktien von thyssenkrupp nucera auf 20,00 Euro pro Aktie festgelegt
- Platzierung von insgesamt 30.262.250 Aktien (einschließlich Mehrzuteilungen), was einer IPO-Größe von rund 605 Millionen Euro entspricht
- Marktkapitalisierung von 2,53 Milliarden Euro
- Erwarteter Streubesitz von 24 % (bei vollständiger Ausübung der Greenshoe-Option)
- thyssenkrupp AG bleibt engagierte Mehrheitsaktionärin
- Erster Handelstag am 7. Juli 2023 an der Frankfurter Wertpapierbörse
Der Vorstand der thyssenkrupp AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrates und Industrie De Nora S.p.A. („De Nora“ und zusammen mit der thyssenkrupp AG die „Veräußernden Aktionäre“) gemeinsam mit der thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA („thyssenkrupp nucera“) den finalen Angebotspreis für die Aktien von thyssenkrupp nucera auf 20,00 Euro je Aktie festgelegt. Insgesamt werden 30.262.250 Aktien (einschließlich Mehrzuteilungen) bei Investoren platziert; hiervon sind 26.315.000 neue Aktien, was einer IPO-Größe von rund 605 Millionen Euro entspricht. Der finale Angebotspreis entspricht einer Marktkapitalisierung von 2,53 Milliarden Euro.
Werner Ponikwar, CEO von thyssenkrupp nucera, sagte: „Wir sind stolz, dass thyssenkrupp nucera gemessen am Platzierungsvolumen der größte globale Wasserstoff-Börsengang aller Zeiten ist. Mit dem Börsengang schlagen wir ein neues Kapitel in der einzigartigen Geschichte unseres Unternehmens auf. Wir wollen mit unserer Technologie zur Herstellung von grünem Wasserstoff die neue Ära nachhaltiger Energienutzung mitgestalten. Ich möchte unseren engagierten Mitarbeitenden weltweit danken.“
Arno Pfannschmidt, CFO von thyssenkrupp nucera, sagte: „Der Börsengang im aktuellen Umfeld spricht für thyssenkrupp nucera. Wir wollen unsere Leidenschaft für grünen Wasserstoff mit Investoren teilen und freuen uns über alle, die thyssenkrupp nucera auf diese Weise unterstützen.”
Bei vollständiger Ausübung der Greenshoe-Option beträgt der Streubesitz 24 Prozent des Grundkapitals von thyssenkrupp nucera. Die thyssenkrupp AG wird eine engagierte Aktionärin von thyssenkrupp nucera bleiben und eine Mehrheitsbeteiligung am Anbieter weltweit führender Technologien für hocheffiziente Elektrolyseanlagen halten. De Nora wird die langjährige Partnerschaft mit der thyssenkrupp AG und thyssenkrupp nucera fortsetzen.
Privatanlegern wurden, auf Basis der bei Konsortialbanken abgegebenen Orders, 5,8 Prozent des Platzierungsvolumens von insgesamt 30.262.250 Aktien (einschließlich der 3.947.250 Aktien im Rahmen einer Mehrzuteilung) zugeteilt. Jede von einem Privatanleger bei einer der Konsortialbanken abgegebene Order wurde nach folgendem Zuteilungsschlüssel bedient: Bis zu einer Höhe von 100 Aktien erhielt jede Order eine volle Zuteilung. Höhere Orders wurden für die darüber hinaus gehenden Aktien zu rund 30 Prozent bedient. Die von der Börsensachverständigenkommission beim Bundesministerium der Finanzen herausgegebenen „Grundsätze für die Zuteilung von Aktienemissionen an Privatanleger“ wurden beachtet und die Zuteilung im Rahmen des Angebots an Privatanleger erfolgte nach einheitlichen Kriterien für alle Konsortialbanken und ihre angeschlossenen Institute.
Im Rahmen des Börsengangs erwerben BNP Paribas Asset Management UK Limited (BNPP) und die Energy Solutions Company (ESC), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des Public Investment Fund (PIF), zum finalen Angebotspreis 4.250.000 Aktien bzw. 7.578.900 Aktien.
Die Aktien von thyssenkrupp nucera werden voraussichtlich ab dem 7. Juli 2023 unter dem Tickersymbol NCH2 im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) gehandelt. Die International Securities Identification Number (ISIN) lautet DE000NCA0001, und die Wertpapierkennnummer (WKN) in Deutschland ist NCA000.
Citigroup und Deutsche Bank agieren als Joint Global Coordinators im Kontext der geplanten Transaktion. Commerzbank, Société Générale sowie UniCredit sind Joint Bookrunners. Banco Santander, Crédit Agricole Corporate and Investment Bank und Intesa Sanpaolo fungieren als Co-Lead Manager.
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Rita Syre
thyssenkrupp nucera
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Über thyssenkrupp nucera:
thyssenkrupp nucera bietet weltweit führende Technologien für hocheffiziente Elektrolyseanlagen. Das Unternehmen verfügt über umfangreiches Know-how in Planung, Beschaffung und Bau von elektrochemischen Anlagen. Die Erfolgsbilanz umfasst mehr als 600 erfolgreich installierte Projekte mit einer Gesamtkapazität von mehr als 10 Gigawatt. Mit seiner Wasserelektrolyse-Technologie zur Erzeugung von grünem Wasserstoff schafft thyssenkrupp nucera innovative Lösungen im industriellen Maßstab für grüne Wertschöpfungsketten und eine Industrie, die mit sauberer Energie betrieben wird – ein großer Schritt in Richtung Klimaneutralität. www.thyssenkrupp-nucera.com
WICHTIGE INFORMATIONEN
Diese Bekanntmachung stellt Werbung im Sinne von Artikel 2(e) der EU-Verordnung 2017/1129 (die „Prospektverordnung“) dar. Sie stellt kein Angebot zum Kauf von Aktien der thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA ("thyssenkrupp nucera") dar und ersetzt nicht den Wertpapierprospekt, der zusammen mit der deutschen Übersetzung der Zusammenfassung unter www.thyssenkrupp-nucera.com kostenlos zur Verfügung steht. Die Billigung des Wertpapierprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist nicht als Befürwortung der Aktien von thyssenkrupp nucera zu verstehen. Anlegern wird empfohlen den Wertpapierprospekt zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen. Die Anlage in Aktien birgt zahlreiche Risiken bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals, welche in Kapitel 1 "Risk Factors" des Wertpapierprospekts beschrieben werden.
Die hier enthaltenen Informationen stellen weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf dar, noch soll ein Verkauf der hier genannten Wertpapiere in einer Jurisdiktion erfolgen, in der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf vor der Registrierung, der Befreiung von der Registrierungspflicht oder nach der Einordnung gemäß den Wertpapiergesetzen einer Jurisdiktion gesetzlich unzulässig wäre.
Die Bekanntmachung ist nicht zur direkten oder indirekten Weitergabe in bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika („Vereinigte Staaten“) (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen, den einzelnen Bundesstaaten und dem Distrikt Columbia), Australien, Kanada, Japan oder Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung, in der die Verbreitung oder Ankündigung rechtswidrig wäre, bestimmt. Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan oder Südafrika oder in anderen Rechtsordnungen, in denen dies einen Verstoß gegen die Gesetze dieser Rechtsordnung darstellen würde, dar, noch ist sie Teil eines solchen Angebotes oder einer solchen Aufforderung. Die hier genannten Wertpapiere sind nicht gemäß der Registrierungspflicht des US Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung (der „Securities Act") registriert worden und eine solche Registrierung ist auch nicht vorgesehen.
Die Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten nur an qualifizierte institutionelle Käufer gemäß Rule 144A des Securities Act und außerhalb der Vereinigten Staaten in Offshore-Transaktionen gemäß Regulation S des Securities Act zum Kauf angeboten werden. Ein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten findet derzeit nicht statt und ist auch nicht vorgesehen. Die Aktien dürfen in Australien, Kanada, Japan oder Südafrika nur aufgrund von Ausnahmeregelungen verkauft oder zum Kauf angeboten werden.
In jedem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums außerhalb Deutschlands richtet sich diese Mitteilung ausschließlich an „qualifizierte Anleger“ in diesem Mitgliedsstaat im Sinne von Artikel 2(e) der EU-Verordnung 2017/1129 (die „Prospektverordnung“).
Im Vereinigten Königreich darf diese Veröffentlichung nur weitergegeben werden und richtet sich nur an Personen, bei denen es sich um „qualifizierte Anleger“ im Sinne von Artikel 2 der Prospektverordnung handelt, soweit dieser durch den European Union (Withdrawal) Act 2018 (in der jeweils geltenden Fassung) Teil des im Vereinigten Königreich beibehaltenen EU-Rechts ist, (i) die professionelle Erfahrung in Investmentangelegenheiten im Sinne der Definition eines professionellen Anlegers in Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils geltenden Fassung (die „Order“) haben, oder (ii) die vermögende Gesellschaften („High Net Worth Bodies Corporate“), Vereinigungen oder Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit oder Treuhänder von Trusts mit einem hohen Wert („High Value Trusts“), wie in Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order beschrieben, oder (iii) Personen, denen diese Mitteilung anderweitig rechtmäßig zugänglich gemacht wird, sind (alle diese Personen werden gemeinsam als „Relevante Personen“ bezeichnet).
Die Wertpapiere sind ausschließlich für Relevante Personen erhältlich und jede Einladung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf dieses Dokument oder seinen Inhalt verlassen.
Hinsichtlich der Aktien wurde - ausschließlich für Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen gemäß: (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der geltenden Fassung ("MiFID II"), (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II und (c) lokalen Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die "MiFID II-Produktüberwachungs-anforderungen") und unter Ausschluss jeglicher vertraglichen, deliktsrechtlichen oder sonstigen Haftung, der ein "Konzepteur" (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen) ansonsten in diesem Zusammenhang unterliegen könnte - ein Produktfreigabeverfahren durchgeführt, das ergeben hat, dass die Aktien (i) mit einem Endkunden-Zielmarkt aus Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien (jeweils im Sinne der MiFID II) erfüllen, vereinbar sind, und (ii) für den Vertrieb über alle gemäß der MiFID II zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind (die "Zielmarktbestimmung"). Ungeachtet der Zielmarktbestimmung sollten Vertreiber Folgendes beachten: Der Kurs der Aktien kann sinken und Anleger könnten einen Teil ihres investierten Betrags verlieren oder einen Totalverlust erleiden. Die Aktien bieten keine garantierten Erträge und keinen Kapitalschutz. Eine Anlage in die Aktien ist nur für Anleger geeignet, die keine garantierten Erträge und keinen Kapitalschutz benötigen und die (alleine oder mithilfe eines geeigneten Finanz- oder sonstigen Beraters) in der Lage sind, die Vorteile und Risiken einer solchen Anlage zu beurteilen, und die über ausreichende Mittel verfügen, um eventuelle Verluste, die aus einer solchen Anlage entstehen können, zu verkraften. Die Zielmarktbestimmung berührt nicht die Anforderungen etwaiger vertraglicher, gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf das Angebot.
Zur Klarstellung: Die Zielmarktbestimmung ist weder (a) eine Beurteilung der Eignung oder Angemessenheit im Sinne der MiFID II noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Aktien zu investieren, diese zu erwerben oder irgendeine sonstige Handlung in Bezug auf diese vorzunehmen.
Jeder Vertreiber ist dafür verantwortlich, den Zielmarkt hinsichtlich der Aktien eigenständig zu bestimmen und geeignete Vertriebskanäle festzulegen.
Im Zusammenhang mit der Platzierung der Aktien der Gesellschaft wird Citibank Global Markets Europe AG für Rechnung der Konsortialbanken als Stabilisierungsmanager (der "Stabilisierungsmanager") tätig sein und in dieser Eigenschaft möglicherweise Mehrzuteilungen vornehmen und Stabilisierungsmaßnahmen im Einklang mit Artikel 5 Abs. 4 und 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch in Verbindung mit Artikel 5 bis 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 durchführen. Stabilisierungsmaßnahmen zielen auf die Stützung des Marktkurses der Aktien der Gesellschaft während des Stabilisierungszeitraums ab; dieser Zeitraum beginnt an dem Tag, an dem der Handel mit den Aktien der Gesellschaft am regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse aufgenommen wird (voraussichtlich dem 7. Juli 2023), und endet spätestens 30 Kalendertage danach (der "Stabilisierungszeitraum"). Stabilisierungstransaktionen können zu einem Marktpreis führen, der über dem liegt, der sich sonst ergeben würde. Der Stabilisierungsmanager ist jedoch nicht verpflichtet, Stabilisierungsmaßnahmen durchzuführen. Daher muss eine Kursstabilisierungsmaßnahme nicht zwingend erfolgen und kann jederzeit beendet werden. Stabilisierungsmaßnahmen können an der Frankfurter Wertpapierbörse, Xetra, BATS Europe, Börse Berlin, Chi-X Exchange, Börse Düsseldorf, Equiduct MTF, Eurocac Stock Exchange, Börse Hamburg, Börse Hannover, IBIS, Börse München, Börse Stuttgart, Turquoise MTF, VirtX Exchange durchgeführt werden.
Im Zusammenhang mit solchen Stabilisierungsmaßnahmen werden Investoren zusätzliche Aktien der Gesellschaft (bis zu 15 % der im IPO zugeteilten neuen Aktien (die "Mehrzuteilungsaktien")) zugeteilt. Die verkaufenden Aktionäre haben dem Stabilisierungsmanager eine Option eingeräumt, die es ihm ermöglicht, für Rechnung der Konsortialbanken zum Angebotspreis abzüglich vereinbarter Provisionen eine Anzahl von 3.947.250 Aktien der Gesellschaft zu erwerben, die der Anzahl der Mehrzuteilungsaktien entspricht (die "Greenshoe-Option"). Soweit Investoren im Rahmen des Angebots Mehrzuteilungsaktien zugeteilt wurden, ist der Stabilisierungsmanager berechtigt, diese Option für Rechnung der Konsortialbanken während des Stabilisierungszeitraums auszuüben, auch wenn eine solche Ausführung im Anschluss an einen Verkauf durch den Stabilisierungsmanager von zuvor durch den Stabilisierungsmanager im Rahmen von Stabilisierungsmaßnahmen erworbenen Aktien erfolgen sollte (sogenanntes Refreshing the Shoe).
In die Zukunft gerichtete Aussagen
Diese Bekanntmachung enthält „in die Zukunft gerichtete Aussagen“.
In die Zukunft gerichtete Aussagen sind manchmal, aber nicht immer, an der Verwendung eines Datums in der Zukunft oder durch Wörter wie „werden“, „davon ausgehen“, „zum Ziel setzen“, „könnten“, „möglicherweise“, „sollten“, „erwarten“, „glauben“, „beabsichtigten“, „planen“, „bereiten vor“ oder „abzielen“ (einschließlich deren negative Formulierungen oder anderen Varianten) zu erkennen. In die Zukunft gerichtete Aussagen sind ihrer Art nach vorausschauend, spekulativ und mit Risiken und Unsicherheiten verbunden, da sie sich auf Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen, die in der Zukunft möglicherweise eintreten können oder auch nicht eintreten können. Es bestehen eine Reihe von Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Ereignisse und Entwicklungen erheblich von den in diesen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten abweichen. Sämtliche späteren schriftlichen oder mündlichen in die Zukunft gerichteten Aussagen, die die thyssenkrupp AG, Industrie De Nora S.p.A., deren jeweilige verbundene Unternehmen, einschließlich der thyssenkrupp nucera und Mitgliedern von thyssenkrupp nucera, oder in ihrem Namen handelnden Personen zuzurechnen sind, sind in ihrer Gesamtheit ausdrücklich durch die oben genannten Faktoren eingeschränkt. Es kann nicht zugesichert werden, dass die in diesem Dokument enthaltenen in die Zukunft gerichteten Aussagen realisiert werden können. In die Zukunft gerichtete Aussagen werden zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung getroffen.
Vorbehaltlich anwendbarer gesetzlicher Vorschriften beabsichtigen weder die thyssenkrupp AG, noch Industrie De Nora S.p.A. noch die thyssenkrupp nucera noch eine der Konsortialbanken (zusammen die „Konsortialbanken“) noch deren jeweilige verbundene Unternehmen, in die Zukunft gerichtete Aussagen in dieser Bekanntmachung zu aktualisieren, zu prüfen, zu überarbeiten oder an tatsächliche Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen, ob aufgrund der Tatsache, dass neue Informationen vorliegen, in der Zukunft neue Entwicklungen eintreten oder aus einem sonstigen Grund, noch übernehmen sie eine derartige Verpflichtung.
Diese Bekanntmachung enthält einige Finanzkennzahlen, die nach den International Financial Reporting Standards („IFRS“) nicht anerkannt sind. Diese Nicht-IFRS-Kennzahlen werden dargestellt, da thyssenkrupp nucera der Ansicht ist, dass sie und ähnliche Kennzahlen in den Märkten, in denen das Unternehmen tätig ist, als Mittel zur Bewertung der Betriebsleistung und der Finanzierungsstruktur eines Unternehmens weit verbreitet sind. Sie sind unter Umständen nicht mit anderen ähnlich bezeichneten Kennzahlen anderer Unternehmen vergleichbar und stellen weder Bewertungen nach IFRS noch nach anderen allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen dar.
Diese Bekanntmachung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit aller Informationen, die zur Bewertung des von thyssenkrupp nucera und/oder seiner Finanzlage erforderlich sind. Die Finanzinformationen (einschließlich Prozentsätzen) wurden gemäß den etablierten kaufmännischen Grundsätzen gerundet. Bestimmte Daten zur Marktpositionierung von thyssenkrupp nucera, die in dieser Bekanntmachung enthalten sind, stammen aus Drittquellen. In Branchenpublikationen, Studien und Erhebungen Dritter wird im Allgemeinen erklärt, dass die darin enthaltenen Daten aus Quellen stammen, die als zuverlässig gelten, dass jedoch keine Garantie für die Angemessenheit, Qualität, Genauigkeit, Relevanz, Vollständigkeit oder Hinlänglichkeit dieser Daten besteht. Solche Untersuchungen und Schätzungen sowie die ihnen zugrunde liegenden Methoden und Annahmen wurden von keiner unabhängigen Quelle auf ihre Genauigkeit oder Vollständigkeit überprüft und können ohne Mitteilung geändert werden. Dementsprechend lehnen die thyssenkrupp AG, Industrie de Nora S.p.A. und thyssenkrupp nucera ausdrücklich jegliche Verantwortung oder Haftung in Bezug auf diese Informationen ab und es sollte kein unangemessenes Vertrauen in diese Daten gesetzt werden.
Die Konsortialbanken handeln ausschließlich für thyssenkrupp nucera und die veräußernden Aktionäre und für keine anderen Personen in Zusammenhang mit dem Angebot von Aktien von thyssenkrupp nucera (das „Angebot“). Sie werden keine anderen Personen als ihre jeweiligen Kunden in Bezug auf das Angebot ansehen und übernehmen für keine anderen Personen außer thyssenkrupp nucera und den veräußernden Aktionären die Verantwortung für die Bereitstellung des ihren Kunden gewährten Schutzes, für die Beratung in Bezug auf das Angebot, den Inhalt dieser Bekanntmachung oder sonstige in dieser Bekanntmachung genannte Transaktionen, Vereinbarungen oder Angelegenheiten.
In Zusammenhang mit dem Angebot übernehmen die Konsortialbanken und deren jeweilige verbundene Unternehmen einen Teil der im Rahmen des Angebots angebotenen Aktien in der Position als Eigenhändler und können diese Aktien und andere Wertpapiere der thyssenkrupp nucera oder damit verbundene Investments in Zusammenhang mit dem Angebot oder mit einer anderen Angelegenheit in dieser Eigenschaft für eigene Rechnung einbehalten, kaufen, verkaufen oder zum Verkauf anbieten. Dementsprechend sollten Verweise im Wertpapierprospekt auf die Aktien von thyssenkrupp nucera, die angeboten, erworben, platziert oder auf andere Weise gehandelt werden, so verstanden werden, dass sie auch mögliche Ausgaben, Angebote, Platzierungen an, oder Erwerbe oder Handel durch die Konsortialbanken sowie ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen in dieser Eigenschaft umfassen.
Zudem können die Konsortialbanken und deren jeweilige verbundene Unternehmen Finanztransaktionen (einschließlich Swaps oder Differenzgeschäfte) mit Investoren abschließen, im Rahmen derer die Konsortialbanken und deren jeweilige verbundene Unternehmen jeweils Aktien an der thyssenkrupp nucera erwerben, halten oder veräußern können. Die Konsortialbanken beabsichtigen keine Offenlegung des Umfangs dieser Investitionen oder Geschäfte, es sei denn, sie unterliegen einer diesbezüglichen gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Verpflichtung.
Die Konsortialbanken und deren jeweilige Organmitglieder, Mitglieder der Unternehmensleitung, Mitarbeiter, Berater, Vertreter oder die jeweiligen verbundene Unternehmen übernehmen keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, den Wahrheitsgehalt oder die Vollständigkeit der Informationen in dieser Bekanntmachung (oder für mögliche Auslassungen in dieser Bekanntmachung) oder sonstiger Informationen, die sich auf thyssenkrupp nucera beziehen, – unabhängig davon, ob diese Informationen schriftlich, mündlich, bildlich oder in elektronischer Form vorliegen, und unabhängig davon, wie diese übermittelt oder zur Verfügung gestellt worden sind, – oder für etwaige Verluste jedweder Ursache, die sich aus der Verwendung dieser Bekanntmachung oder ihres Inhalts oder auf sonstige Weise in Zusammenhang damit ergeben, und sie geben auch keine diesbezüglichen ausdrücklichen oder konkludenten Zusicherungen oder Gewährleistungen ab.
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Diese Mitteilung ist eine Werbung im Sinne der Prospektverordnung und der zugrundeliegenden Gesetzgebung. Es handelt sich nicht um einen Prospekt. Die Zulassung der Aktien der thyssenkrupp nucera zum Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse bedürfen der Veröffentlichung eines Prospekts. Der Prospekt wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") nach den Vorschriften der Prospektverordnung gebilligt. Die Billigung des Prospekts durch die BaFin ist jedoch nicht als Befürwortung der Aktien der thyssenkrupp nucera zu verstehen. Investoren sollten Aktien ausschließlich auf der Grundlage des sich auf die Aktien beziehenden Prospekts (einschließlich etwaiger Nachträge hierzu) erwerben und den Prospekt (einschließlich etwaiger Nachträge hierzu) vor einer Investitionsentscheidung lesen, um die mit der Investitionsentscheidung verbundenen potenziellen Risiken und Chancen vollständig zu verstehen. Der Prospekt ist auf der Internetseite der thyssenkrupp nucera (www.thyssenkrupp-nucera.com in der Rubrik "Investors") abrufbar.
Der Zeitpunkt der Zulassung der Aktien von thyssenkrupp nucera zum Handel im Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse (zusammen die "Zulassung") kann u.a. von den Marktbedingungen beeinflusst werden. Es gibt keine Garantie dafür, dass die Zulassung erfolgen wird, und zum jetzigen Zeitpunkt sollte keine finanzielle Entscheidung auf der Grundlage der Absichten von thyssenkrupp nucera in Bezug auf die Zulassung getroffen werden. Der Erwerb von Anlagen, auf die sich diese Mitteilung bezieht, kann einen Anleger einem erheblichen Risiko aussetzen, den gesamten investierten Betrag zu verlieren. Personen, die eine solche Investition in Erwägung ziehen, sollten sich an eine autorisierte Person wenden, die auf die Beratung zu solchen Investitionen spezialisiert ist. Diese Mitteilung stellt keine Empfehlung bezüglich des Angebots dar. Der Wert der Aktien kann sowohl sinken als auch steigen. Potenzielle Anleger sollten sich von einem professionellen Berater über die Eignung des Angebots für die betreffende Person beraten lassen.
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