NICHT ZUR VERBREITUNG, ÜBERMITTLUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG, DIREKT ODER INDIREKT, IN GÄNZE ODER IN TEILEN IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERBREITUNG DIESER BEKANNTMACHUNG RECHTSWIDRIG IST. WEITERE BESCHRÄNKUNGEN SIND ANWENDBAR. BITTE BEACHTEN SIE DEN WICHTIGEN HINWEIS AM ENDE DIESER BEKANNTMACHUNG.
10. November 2020
fashionette AG
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 4 lit. b) und Abs. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch ("Marktmissbrauchsverordnung") und gemäß Art. 6 Abs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 über die Durchführung von Stabilisierungsmaßnahmen
Im Anschluss an die Vor-Stabilisierungs-Mitteilung vom 20. Oktober 2020 hat der nachstehend genannte Stabilisierungsmanager der fashionette AG, Düsseldorf, Deutschland, (Ansprechpartner: Daniel Raab; Telefon: +49 (0)211 17607828) mitgeteilt, dass Kursstabilisierungen (im Sinne von Art. 3 Abs. 2 lit. d) der Marktmissbrauchsverordnung) in Bezug auf das Angebot der folgenden Wertpapiere, wie nachstehend angegeben, vorgenommen wurden:
Die Wertpapiere: |
|
Emittent: |
fashionette AG |
Garant (falls vorhanden): |
Nicht zutreffend |
Nominelles Gesamtvolumen des Angebots
(ohne Mehrzuteilungsoption): |
3.200.000 |
Beschreibung: |
Stückaktien |
|
ISIN DE000A2QEFA1 |
Angebotspreis: |
EUR 31,00 |
|
|
Stabilisierung: |
|
Stabilisierungsmanager: |
Hauck & Aufhäuser Privatbankiers
Aktiengesellschaft |
Existenz, maximale Größe der
Mehrzuteilungsoption: |
405.000 Stückaktien |
Handelsplatz der Kursstabilisierungen: |
Frankfurter Wertpapierbörse, Xetra (XETR) |
|
|
Kursstabilisierungen: |
Handelstag und -zeit |
Kauf (K) /
Verkauf (V) |
Nominale
(Stücke) |
Ausführungs-
preis (0,0000) |
Währungskürzel (ISO 4217) |
Handelsplatz (MIC (ISO 10386)) |
29.10.2020
09:17:58 |
K |
60.000 |
29,0000 |
EUR |
XETR |
30.10.2020
09:02:25 |
K |
1.500 |
28,1500 |
EUR |
XETR |
30.10.2020
10:45:51 |
K |
2.000 |
29,9000 |
EUR |
XETR |
30.10.2020
17:12:55 |
K |
59 |
30,0000 |
EUR |
XETR |
30.10.2020
17:12:55 |
K |
2.741 |
29,9000 |
EUR |
XETR |
30.10.2020
17:38:40 |
K |
800 |
29,6000 |
EUR |
XETR |
30.10.2020
17:38:40 |
K |
4.700 |
29,6000 |
EUR |
XETR |
02.11.2020
17:36:03 |
K |
500 |
30,5000 |
EUR |
XETR |
03.11.2020
16:22:19 |
K |
891 |
30,0000 |
EUR |
XETR |
03.11.2020
16:22:19 |
K |
169 |
30,1000 |
EUR |
XETR |
03.11.2020
16:22:19 |
K |
577 |
30,4000 |
EUR |
XETR |
03.11.2020
16:22:20 |
K |
363 |
30,5000 |
EUR |
XETR |
04.11.2020
09:04:21 |
K |
2.000 |
30,7500 |
EUR |
XETR |
Summe |
|
Gesamtzahl
(Stücke) |
Gewichteter
Durschnitts-kurs |
Währungskürzel (ISO 4217) |
|
|
|
76.300 |
29,1707 |
EUR |
|
Wichtiger Hinweis
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf oder zur Zeichnung dar noch eine Ankündigung eines bevorstehenden Angebots zum Verkauf oder zur Zeichnung oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung und keine Ankündigung einer bevorstehenden Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Stückaktien der fashionette AG ("Gesellschaft" und deren Stückaktien, "Aktien") in den Vereinigten Staaten von Amerika einschließlich ihrer Territorien oder Besitztümer, in einem Bundesstaat der Vereinigten Staaten von Amerika oder im District of Columbia (zusammen "Vereinigte Staaten") oder sonstigen Staaten, und sollen auch nicht dahingehend verstanden werden.
Die Aktien wurden nicht und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung ("Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten ohne vorherige Registrierung und außerhalb des Anwendungsbereichs einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des Securities Act nicht verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Gesellschaft beabsichtigt weder die Registrierung eines Teils des Angebots in den Vereinigten Staaten, noch die Durchführung eines öffentlichen Angebots der Aktien in den Vereinigten Staaten.
Die Gesellschaft hat ein Öffentliches Angebot in keinem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") mit Ausnahme der Bundesrepublik Deutschland ("Deutschland") autorisiert. In einem anderen Mitgliedstaat des EWR als Deutschland und im Vereinigten Königreich (jeweils ein "Relevanter Staat") wurden und werden keine Handlungen unternommen, die ein in einem Relevanten Staat die Veröffentlichung eines Prospekts erforderndes öffentliches Angebot darstellen würden. Dementsprechend dürfen die Aktien in Relevanten Staaten nur angeboten werden:
(i) juristischen Personen, die "qualifizierte Investoren" im Sinne des Artikels 2 lit. e) der Prospektverordnung sind; oder
(ii) unter sonstigen Umständen, die vom Anwendungsbereich des Artikels 1 Abs. 4 der Prospektverordnung erfasst werden.
Für die Zwecke dieser Bekanntmachung bedeutet "Öffentliches Angebot" eine Mitteilung jedweder Form oder Art mit ausreichend Informationen über die Bedingungen des Angebots und die angebotenen Aktien, um einen Anleger in die Lage zu versetzen, über die Ausübung, den Kauf oder die Zeichnung von Aktien zu entscheiden. Der Ausdruck "Prospektverordnung" bezieht sich auf die Verordnung (EU) 2017/1129 in der aktuellen Fassung.
Hinsichtlich jedes Anlegers, der Aktien in dem vorgesehenen Angebot der Aktien erworben hat, wird davon ausgegangen werden, dass er zugesichert hat und damit einverstanden war, dass er diese Aktien für sich selbst und nicht im Auftrag einer anderen Person erworben hat. Diese Bekanntmachung stellt weder ein Öffentliches Angebot noch einen Prospekt im Sinne der Prospektverordnung dar.
Im Vereinigten Königreich wird diese Bekanntmachung und jegliche andere Bekanntmachung im Zusammenhang mit den Aktien nur verteilt und richtet sich nur an, und jede Investition oder Investitionsaktivität auf die sich diese Bekanntmachung bezieht, steht nur "qualifizierten Investoren" (gemäß Definition in Artikel 86 Abs. 7 des Financial Services and Markets Act 2000 ("Financial Promotion")), die (i) Personen sind, welche professionelle Erfahrung im Umgang mit Investitionen haben, welche unter die Definition eines "Professionellen Anlegers" gemäß Artikel 19 Abs. 5 der Financial Promotion Order 2005 ("Order") fallen oder (ii) "high net worth entities" sind, die unter Artikel 49 Abs. 2 lit. (a) bis (d) der Order fallen (wobei diese Personen zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet werden), zur Verfügung und nur diese können diese Investitionen tätigen. Diese Bekanntmachung richtet sich nur an Relevante Personen. Personen, die keine Relevanten Personen sind, sollten keine Handlung auf Basis dieser Bekanntmachung vornehmen und sollten sich nicht auf diese Bekanntmachung beziehen oder auf dessen Grundlage handeln. Jede Investitionstätigkeit, auf die sich diese Bekanntmachung bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen durchgeführt. Die Gesellschaft hat keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot von Anteilen oder den Besitz oder die Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer Angebote oder Werbematerialien in Bezug auf diese Anteile in irgendeiner Rechtsordnung erlauben würden, mit Ausnahme von Deutschland, wo Maßnahmen zu diesem Zweck erforderlich sind.
Weder diese Bekanntmachung noch eine Kopie hiervon darf direkt oder indirekt in die Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan oder Südafrika eingeführt oder übermittelt werden. Weder stellt diese Bekanntmachung ein Angebot oder eine Aufforderung zum Verkauf, oder die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots oder ein Teil eines solchen Angebots oder einer solchen Aufforderung dar, noch soll sie (oder irgendein Teil von ihr) oder die Tatsache ihrer Verbreitung, die Grundlage eines darauf gerichteten Vertrages sein oder sich im Zusammenhang mit einem darauf gerichteten Vertrag darauf verlassen werden. Das Angebot und die Verbreitung dieser Bekanntmachung und anderer Informationen im Zusammenhang mit der Notierung und dem Angebot kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein.
Die angebotenen Aktien wurden bereits verkauft.
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