DGAP-Ad-hoc: BLE-Liste irreführend: BayWa AG erhält keine Agrarsubventionen
BayWa AG / Schlagwort(e): Stellungnahme
29.04.2011 12:14
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BLE-Liste irreführend: BayWa AG erhält keine Agrarsubventionen
Die BayWa AG hat im EU-Haushaltsjahr 2010 keinerlei europäischen
Agrarsubventionen erhalten. Dies erklärt das Unternehmen heute im Hinblick
auf die veröffentlichte Empfängerliste von juristischen Personen im
Internet. Die BayWa weist deutlich darauf hin, dass das Unternehmen
vielmehr im Rahmen ihrer normalen Geschäftsaktivität für von der EU
öffentlich ausgeschriebene Dienstleistungen tätig war: der Konzern hat
Getreide an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als
Interventionsstelle der EU verkauft und außerdem im Rahmen eines
Dienstleistungsvertrages die Lagerung von Getreide übernommen. Bei dieser
Ausschreibung hat sich die Baywa gegenüber anderen Mitbewerbern
durchgesetzt.
Damit handelt es sich nicht um Subventionen. So sieht es auch die BLE, die
auf ihrer Internetseite informiert: 'Bei den hierzu ausgewiesenen Zahlungen
an die Verkäufer der Erzeugnisse handelt es sich um die Bezahlung für eine
gelieferte Ware und nicht um Subventionen für diese Betriebe.'* Jedoch
versäumt sie es, darauf in der Liste der Zahlungsempfänger explizit
hinzuweisen.
'Diese Art der Darstellung ist in hohem Maße geschäftsschädigend für die
BayWa, da die BayWa definitiv hier keine Subventionen von der EU erhalten
hat. Die EU hat uns leistungsgemäß vergütet', erklärte Klaus Josef Lutz,
Vorstandsvorsitzender der BayWa AG in München. 'Deshalb erwägen wir
rechtliche Schritte unter anderem gegen die BLE, die für die
Veröffentlichung der Zahlen verantwortlich ist.'
* Zitat auf der BLE-Internetseite: 'Bei den hierzu ausgewiesenen Zahlungen
an die Verkäufer der Erzeugnisse handelt es sich um die Bezahlung für eine
gelieferte Ware und nicht um Subventionen für diese Betriebe. Da die BLE
als nationale deutsche Interventionsstelle über keine eigenen Lager
verfügt, beschafft sie sich den für die Durchführung dieser Maßnahmen
notwendigen Lagerraum von Lagerhaltern im Rahmen von
Dienstleistungsverträgen. Die Lagerhalter erhalten im Falle einer
Einlagerung die Zahlung für die erbrachten Lagerleistungen.'
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