Die BayWa AG ist gemäß Art. 17 der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) verpflichtet, Insiderinformationen, die sie als Emittentin unmittelbar betreffen, unverzüglich der Öffentlichkeit bekanntzugeben (sog. Ad-hoc-Mitteilung).
Nachstehend finden Sie die von der BayWa AG bekanntgegebenen Insiderinformationen. Ad-hoc-Mitteilungen vor dem 3. Juli 2016 wurden gem. § 15 WpHG (a. F.) veröffentlicht.