ALNO AG: ALNO kann das Kapitel Deisel endgültig schließen
DGAP-News: ALNO AG / Schlagwort(e): Sonstiges PRESSEMITTEILUNG ALNO kann das Kapitel Deisel endgültig schließen - Bundesgerichtshof weist Beschwerden des ehemaligen CEO ab - Außerordentliche Kündigung im April 2011 damit rechtskräftig Pfullendorf, 26. Februar 2016 - Die ALNO AG kann das Kapitel Deisel nach knapp fünfjähriger Verfahrensdauer nun endgültig schließen. Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die beiden Nichtzulassungsbeschwerden des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden zurückgewiesen. Damit ist seine außerordentliche Kündigung vom April 2011 rechtskräftig. Bereits im November 2014 hatte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf den Berufungen der ALNO AG in vollem Umfang stattgegeben und die Klagen des ehemaligen CEO gegen seine außerordentliche Kündigung vom April 2011 abgewiesen. Der Streitwert beider Verfahren belief sich auf rund 6,5 Mio. Euro. Bei Unwirksamkeit der Kündigungen hätten Ansprüche in Höhe von bis zu 7,5 Mio. Euro gegen die ALNO AG im Raum gestanden. Über die ALNO AG Die ALNO AG zählt mit mehr als 2.000 Mitarbeitern zu den führenden Küchenherstellern Deutschlands. An sechs internationalen Produktionsstandorten bedient der Konzern den deutschen wie internationalen Markt mit einem Küchenvollsortiment. Zum ALNO Konzern gehören neben der Kernmarke ALNO noch die Marken Wellmann, Pino sowie Piatti und Forster Schweizer Stahlküchen bzw. ALNOINOX. Der ALNO Konzern ist mit über 6.000 Vertriebspartnern in mehr als 60 Ländern der Welt aktiv. Im Geschäftsjahr 2015 erzielte das Unternehmen auf Basis der vorläufigen Zahlen einen Umsatz von 521,5 Mio. Euro (ohne Impuls Küchen GmbH). Der Auslandsanteil am Umsatz betrug mehr als 56 Prozent. Kontakt: Jürgen Schulze-Ferebee
2016-02-26 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. |
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