ALNO AG: Bekanntmachung nach Art. 9 Abs. 3 Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 betreffend die Durchführung von Stabilisierungsmaßnahmen im Rahmen der Kapitalerhöhung der ALNO AG


ALNO AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung

28.12.2012 / 11:01


Bekanntmachung nach Art. 9 Abs. 3 Verordnung (EG) Nr. 2273/2003

betreffend die Durchführung von Stabilisierungsmaßnahmen im Rahmen der Kapitalerhöhung der

ALNO AG
Pfullendorf

ISIN DE0007788408, WKN 778840

Im Rahmen der Kapitalerhöhung der ALNO AG (eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts Ulm am 21. November 2012) war die Wolfgang Steubing AG Wertpapierdienstleister entsprechend der Darstellung im Wertpapierprospekt vom 5. November 2012 in ihrer Funktion als Stabilisierungsmanager berechtigt, selbst oder durch verbundene Unternehmen Maßnahmen zu ergreifen, die auf die Stützung des Börsen- oder Marktpreises der Aktien der ALNO AG abzielen, um einen bestehenden Verkaufsdruck auszugleichen. Der Stabilisierungszeitraum begann mit der Veröffentlichung des Bezugsangebots für die neuen Aktien am 6. November 2012 und endete am 21. Dezember 2012 (30 Kalendertage nach dem Ende der Bezugsfrist).

Es wurden Stabilisierungsmaßnahmen durchgeführt. Mit den Stabilisierungsmaßnahmen wurde am 12. November 2012 begonnen. Sie fanden zu den nachstehend aufgeführten Terminen und innerhalb folgender Preisspannen statt:

Datum Preisspanne

12. November 2012 Euro 1,042 bis Euro 1,042

14. November 2012 Euro 1,0185 bis Euro 1,0185

19. November 2012 Euro 1,05 bis Euro 1,05

Die letzte Stabilisierungsmaßnahme erfolgte am 19. November 2012

Pfullendorf, im Dezember 2012

ALNO AG

Der Vorstand



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