ALNO Aktiengesellschaft: Vorstand beantragt Aufhebung der Eigenverwaltung. Übertragende Sanierung im Wege eines 'Asset Deal' wahrscheinlicher geworden. Erste Erkenntnisse zu möglichen Ansprüchen gegen ehemalige Vorstände

ALNO Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Insolvenz

29.08.2017 / 13:27 CET/CEST
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Pfullendorf, 29. August 2017 - Der Vorstand der insolventen ALNO AG (ISIN DE0007788408) hat heute, gemeinsam mit den Geschäftsführungen der Töchter ALNO Logistik & Service GmbH, Gustav Wellmann GmbH & Co. KG sowie der pino Küchen GmbH, beim zuständigen Insolvenzgericht in Hechingen beantragt, die bislang im vorläufigen Insolvenzverfahren angeordnete Eigenverwaltung aufzuheben und den vorläufigen Sachwalter, Professor Dr. Martin Hörmann, zum vorläufigen Insolvenzverwalter zu bestellen. Danach wird das Insolvenzverfahren als Regelinsolvenzverfahren durchgeführt.

Die heute gefällte Entscheidung ist insbesondere durch die bereits gewonnenen vorläufigen Erkenntnisse zu Entscheidungen der Vergangenheit, die Interessen der Gläubiger zuwidergelaufen, geprägt. Offensichtlich können insolvenzrechtliche Sonderaktiva - ermittelt werden u.a. Ansprüche gegen ehemalige Vorstandsmitglieder der ALNO AG - in erheblichem Umfang aufgedeckt werden. Deren vollständige Ermittlung und Geltendmachung wird mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Dies lässt ein kurzfristiges Insolvenzplanverfahren unwahrscheinlich erscheinen. Stattdessen ist eine übertragende Sanierung im Wege eines "Asset Deal" wahrscheinlicher geworden.

Kontakt:
Markus Gögele
Leiter Unternehmenskommunikation
& Investor Relations

ALNO AG
Heiligenberger Str. 47
88630 Pfullendorf
Telefon +49-7552-21-3316
Mobil +49-174-3026054
Telefax +49-7552-21-773316
E-Mail markus.goegele@alno.de
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