ALNO AG beschließt Einzelheiten der Durchführung der Bezugsrechtskapitalerhöhung

ALNO AG  / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung

02.11.2012 17:22

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Ad-hoc-Mitteilung gemäß § 15 WpHG                                          


ALNO AG beschließt Einzelheiten der Durchführung der
Bezugsrechtskapitalerhöhung

Pfullendorf, 2. November 2012 - Der Vorstand der ALNO AG hat heute mit
Zustimmung des Aufsichtsrats die Einzelheiten zur Durchführung der von der
Hauptversammlung am 21. August 2012 beschlossenen
Bezugsrechtskapitalerhöhung gegen Bareinlagen beschlossen.

Die Hauptversammlung hatte die Erhöhung des auf EUR 26.094.979,00
herabgesetzten Grundkapitals um EUR 44.000.000,00 durch Ausgabe von
44.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem
anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Aktie gegen Bareinlagen
unter Gewährung des Bezugsrechts der Altaktionäre im Wege des mittelbaren
Bezugsrechts beschlossen. Die Aktien werden den Altaktionären im Verhältnis
1:2 zu einem Bezugspreis von EUR 1,05 angeboten. Die Bezugsfrist läuft vom
7. November bis 21. November 2012 (jeweils einschließlich). Mit der
Durchführung des Bezugsangebots wurde die Wolfgang Steubing AG, Frankfurt
am Main, beauftragt.

Zudem wird ein Bezugsrechtshandel im regulierten Markt an der Frankfurter
Wertpapierbörse voraussichtlich für den Zeitraum vom 7. November bis zum
19. November 2012 (jeweils einschließlich) eingerichtet. Den Altaktionären
wird ferner ein Überbezugsrecht eingeräumt.

Der Wertpapierprospekt wird voraussichtlich am 5. November 2012 von der
Bundesanstalt für Finanzdienstleitungen (BaFin) gebilligt.

Das Bezugsangebot an die Aktionäre der Gesellschaft, dem die weiteren
Einzelheiten der Bezugsrechtskapitalerhöhung zu entnehmen sind, wird
zeitnah im Bundesanzeiger sowie zusätzlich auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.alno.de veröffentlicht werden.

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