AdCapital AG
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
AdCapital AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.07.2010 in Haus der Wirtschaft, Willi-Bleicher-Straße 19, 70174 Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

28.05.2010 15:49

AdCapital AG

Leinfelden-Echterdingen

Wertpapier-Kenn-Nummer: 521 450

ISIN: DE 0005214506

Einladung zur Hauptversammlung am 09. Juli 2010

  

Sehr geehrte Aktionäre,

wir laden Sie zur ordentlichen Hauptversammlung der AdCapital AG am Freitag, dem 09. Juli 2010, um 14:00 Uhr, im Haus der Wirtschaft, Willi-Bleicher-Straße 19, 70174 Stuttgart, ein.

  

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der AdCapital AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2009, des zusammengefassten Lageberichts für die AdCapital AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2009

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR 7.096.782,79 wie folgt zu verwenden:
a) Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,50 auf jede gewinnberechtigte Stückaktie EUR 6.814.442,00
b) Vortrag auf neue Rechnung EUR 282.340,79

Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71 b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien ändern. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von EUR 0,50 je dividendenberechtigte Stückaktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreitet werden.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über Änderungen der Satzung der AdCapital AG

Das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) ist am 4. August 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und überwiegend am 1. September 2009 in Kraft getreten. Das ARUG regelt u. a. Änderungen der Vorschriften des Aktiengesetzes betreffend die Einberufung der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts. Dieses Gesetz erfordert eine Anpassung der Gesellschaftssatzung an die neuen gesetzlichen Regelungen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, folgende Satzungsänderungen zu beschließen:

a)

§ 13 Ziffer 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

Die Hauptversammlung ist mindestens mit der gesetzlichen Frist einzuberufen.

b)

§ 14 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

1.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens 6 Tage vor der Versammlung zugehen. Bei der Berechnung dieser Frist sind der Tag der Versammlung und der Tag des Zugangs der Anmeldung nicht mitzurechnen.

2.

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist nachzuweisen. Zum Nachweis ist eine in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz notwendig. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung beziehen und der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens 6 Tage vor der Versammlung zugehen, wobei der Tag der Versammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind.

3.

Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. In der Einberufung kann eine Erleichterung bestimmt werden. § 135 AktG bleibt unberührt. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

6.

Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien zum Zweck der Einziehung

Die von der Hauptversammlung am 4. Juli 2008 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien zum Zweck der Einziehung, von der teilweise Gebrauch gemacht wurde, ist am 31. Dezember 2009 ausgelaufen. Die Gesellschaft soll daher wieder zum Erwerb eigener Aktien zum Zweck der Einziehung ermächtigt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a)

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31. Dezember 2014 eigene Aktien mit einem rechnerischen Anteil von bis zu insgesamt 10 v. H. des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zum Zweck der Einziehung zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit den anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71 a ff AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 v. H. des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals ausgeübt werden.

b)

Der Erwerb erfolgt über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots.

ba)

Erfolgt der Erwerb der eigenen Aktien über die Börse, darf der von der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Börsenkurs der Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse an den jeweils letzten drei Handelstagen vor dem Erwerb der Aktie, ermittelt auf der Basis des arithmetischen Mittels der jeweiligen Schlusskurse der AdCapital-Aktie im Präsenzhandel, um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 10 % unterschreiten.

bb)

Erfolgt der Erwerb der eigenen Aktien im Wege eines öffentlichen Kaufangebots an alle Aktionäre, dürfen der von der Gesellschaft angebotene und gezahlte Erwerbspreis oder die Grenzwerte der gebotenen Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Börsenkurs der Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse jeweils zwischen dem zehnten und fünften Handelstag vor der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Angebots, ermittelt auf der Basis des arithmetischen Mittels der jeweiligen Schlusskurse der AdCapital-Aktie im Präsenzhandel, um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 10 % unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Angebots erhebliche Kursbewegungen, so kann das Angebot angepasst werden. In diesem Fall wird auf den durchschnittlichen Börsenkurs der Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Handelstagen vor der Veröffentlichung der Entscheidung zur Anpassung des Angebots, ermittelt auf der Basis des arithmetischen Mittels der jeweiligen Schlusskurse der AdCapital-Aktie im Präsenzhandel, abgestellt. Für den Fall der Überzeichnung des Angebots hat die Annahme grundsätzlich im Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien zu erfolgen. Es kann jedoch eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück zum Erwerb angebotener Aktien je Aktionär vorgesehen werden. Das Angebot kann weitere Bedingungen vorsehen.

c)

Der Vorstand wird ermächtigt, eigene Aktien, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, bzw. früher erworbene eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter gleichzeitiger Herabsetzung des Grundkapitals einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats abweichend hiervon bestimmen, dass das Grundkapital nicht herabgesetzt wird, sondern sich der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht. Der Aufsichtsrat wird für den Fall der Einziehung ermächtigt, die Fassung der Satzung anzupassen. Von der vorstehenden Ermächtigung kann einmal oder mehrmals sowie bezogen auf Teilvolumina der gehaltenen Aktien Gebrauch gemacht werden.

d)

Eigene Aktien, die gestützt auf die Ermächtigung der Hauptversammlung vom 4. Juli 2008 erworben wurden, können ungeachtet der vorstehenden Regelungen nach Maßgabe der damaligen Ermächtigung verwendet werden.

7.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Bansbach Schübel Brösztl & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft, Gänsheidestraße 68-74, 70184 Stuttgart, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2010 zu wählen.

  

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung nachweisen.

Zum Nachweis reicht ein in Textform (§ 126 b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das ist der 18. Juni 2010 (00:00 Uhr, Record Date), zu beziehen.

Die Anmeldung in deutscher oder englischer Sprache sowie der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft mindestens 6 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens zum Ablauf des 2. Juli 2010 (24:00 Uhr), unter der nachstehenden Adresse zugehen:

AdCapital AG, c/o Landesbank Baden-Württemberg
4027/H Hauptversammlungen
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
Fax: +49 711 127-79264, E-Mail: HV-Anmeldung@LBBW.de

Nach ordnungsgemäßem Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Der Erhalt einer Eintrittskarte ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts, sondern dient lediglich der leichteren organisatorischen Abwicklung.

Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)

Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für die Dividendenberechtigung.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z. B. durch eine depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung des betreffenden Aktienbestandes und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126 b BGB). Wir stellen unseren Aktionären im Internet unter www.adcapital.de (-> Investor Relations -> Hauptversammlung) entsprechende Formulare zur Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung zur Verfügung; die Formulare können auch unter der folgenden Adresse bei der Gesellschaft angefordert werden:

AdCapital AG
Gutenbergstraße 13, 70771 Leinfelden-Echterdingen
Telefon: +49 711 389400-0, Telefax: +49 711 389400-20
E-Mail: hv@adcapital.de.

Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber den Bevollmächtigten erklärten Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten stehen folgende Adresse, Faxnummer bzw. E-Mail-Adresse zur Verfügung:

AdCapital AG
Gutenbergstraße 13, 70771 Leinfelden-Echterdingen
Telefax: +49 711 389400-20, E-Mail: hv@adcapital.de

Am Tag der Hauptversammlung steht dafür ab 13:00 Uhr auch die Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung im Haus der Wirtschaft, Willi-Bleicher-Straße 19, 70174 Stuttgart, zur Verfügung.

Ausnahmen hinsichtlich der Form können für die Erteilung von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere nach § 135 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen und deren Widerruf sowie die entsprechenden Nachweise gegenüber der Gesellschaft bestehen; hinsichtlich der insoweit einzuhaltenden Form bitten wir unsere Aktionäre, sich mit den Genannten abzustimmen.

Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Die Vollmachten und Weisungen hierzu sowie deren Widerruf müssen in Textform (§ 126 b BGB) auf dem Postweg an die Gesellschaft

AdCapital AG, Frau Bärbel Rothkopf
Gutenbergstraße 13, 70771 Leinfelden-Echterdingen

per Telefax an die Faxnummer +49 711 389400-20 oder elektronisch über E-Mail an hv@adcapital.de übermittelt werden. Entsprechende Formulare können unter der Adresse

AdCapital AG
Gutenbergstraße 13, 70771 Leinfelden-Echterdingen
Telefon: +49 711 389400-0, Telefax: +49 711 389400-20
E-Mail: hv@adcapital.de

bei der Gesellschaft angefordert oder unter www.adcapital.de (-> Investor Relations -> Hauptversammlung) heruntergeladen werden. Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen bis Dienstag, 6. Juli 2010, 00:00 Uhr, bei der Gesellschaft eingegangen sein, anderenfalls können sie nicht mehr berücksichtigt werden. Wir bitten insoweit auch die Hinweise in den Formularen zu beachten. In der Vollmacht/Weisung ist die jeweilige Eintrittskartennummer anzugeben. Wir weisen deswegen darauf hin, dass eine Bevollmächtigung weisungsgebundener Stimmrechtsvertreter nur von Aktionären erfolgen kann, die über eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung verfügen.

Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 EUR erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Tagesordnungsergänzungsverlangen sind schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten. Sie müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 8. Juni 2010, zugehen. Die Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens dem 9. April 2010, 00:00 Uhr, Inhaber der Aktien sind.

Rechte der Aktionäre: Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge

Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, gemäß § 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu übersenden.

Die Gesellschaft wird zulässige Gegenanträge von Aktionären, einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung, unter http://www.adcapital.de/Hauptversammlung zugänglich machen, wenn sie der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 24. Juni 2010 (24:00 Uhr), mit Begründung unter folgender Adresse zugehen:

AdCapital AG, Vorstand
Gutenbergstraße 13, 70771 Leinfelden-Echterdingen
Telefax: +49 711 389400-20, E-Mail: hv@adcapital.de

Die Gesellschaft ist unter bestimmten Voraussetzungen nicht verpflichtet, einen Gegenantrag und dessen Begründung zugänglich zu machen. Dies ist der Fall,

*

soweit sich der Vorstand durch das Zugänglichmachen strafbar machen würde,

*

wenn der Gegenantrag zu einem gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde,

*

wenn die Begründung in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder irreführende Angaben oder wenn sie Beleidigungen enthält,

*

wenn ein auf denselben Sachverhalt gestützter Gegenantrag des Aktionärs bereits zu einer Hauptversammlung der Gesellschaft nach § 125 AktG zugänglich gemacht worden ist,

*

wenn derselbe Gegenantrag des Aktionärs mit wesentlich gleicher Begründung in den letzten fünf Jahren bereits zu mindestens zwei Hauptversammlungen der Gesellschaft nach § 125 AktG zugänglich gemacht worden ist und in der Hauptversammlung weniger als der zwanzigste Teil des vertretenen Grundkapitals für ihn gestimmt hat,

*

wenn der Aktionär zu erkennen gibt, dass er an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten lassen wird, oder

*

wenn der Aktionär in den letzten zwei Jahren in zwei Hauptversammlungen einen von ihm mitgeteilten Gegenantrag nicht gestellt hat oder nicht hat stellen lassen.

Die Begründung eines zulässigen Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

Der Vorstand der Gesellschaft behält sich vor, Gegenanträge und ihre Begründungen zusammenzufassen, wenn mehrere Aktionäre zu demselben Gegenstand der Beschlussfassung Gegenanträge stellen.

Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Abschlussprüfern oder von Aufsichtsratsmitgliedern gelten die vorstehenden Ausführungen sinngemäß mit der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag nicht begründet werden muss (§ 127 AktG).

Die Gesellschaft ist über die vorgenannten, bei den Gegenanträgen aufgeführten Gründe hinaus nicht verpflichtet, Wahlvorschläge zugänglich zu machen, wenn diese nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und Wohnort des vorgeschlagenen Kandidaten enthalten. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie keine Angaben zu der Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG enthalten.

Rechte der Aktionäre: Auskunftsrecht

Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.

Gesamtzahl der Stimmen und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung sind insgesamt 14 Millionen Aktien der AdCapital AG ausgegeben, die 14 Millionen Stimmen in der Hauptversammlung gewähren.

Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 371.116 eigene Aktien, aus denen ihr aufgrund der gesetzlichen Regelung keine Stimmrechte zustehen.

Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft

Folgende Informationen sind alsbald nach der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.adcapital.de/Hauptversammlung zugänglich:

-

der Inhalt dieser Einberufung,

-

eine Erläuterung, wenn zu einem Gegenstand der Tagesordnung kein Beschluss gefasst werden soll,

-

die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, insbesondere

*

der Jahresabschluss der AdCapital AG,

*

der Konzernabschluss,

*

der gemeinsame Lagebericht der AdCapital AG und des Konzerns,

*

der Bericht des Aufsichtsrats,

*

der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB,

-

die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung,

-

die Formulare, die für die Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung verwendet werden können,

-

nähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung, Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge, Auskunftsrecht.

 

Leinfelden-Echterdingen, im Mai 2010

AdCapital AG

Der Vorstand






28.05.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de



Ende der Mitteilung DGAP News-Service

90874  28.05.2010