Koenig & Bauer AG
Würzburg
WKN 719350 / A0WMJR ISIN DE0007193500
/ DE000A0WMJR2
Berichtigung der Einladung zur Ordentlichen
Hauptversammlung
Die Koenig & Bauer AG hat am 29. April 2010 zu ihrer am Donnerstag,
17. Juni 2010, 11:00 Uhr im Vogel Convention Center (VCC), Max-Planck-Straße
7/9, 97082 Würzburg stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
In der Einladung wurde der Wortlaut des Tagesordnungspunktes 5
auf Grund eines technischen Fehlers nicht vollständig übermittelt.
Der Wortlaut des Tagesordnungspunktes 5 wird deshalb wie folgt ergänzt,
wobei der gesamte Tagesordnungspunkt aufgeführt wird und die Ergänzung
durch Unterstreichung hervorgehoben ist:
5. Beschlussfassung über die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung
und entsprechende Änderung des § 11 der Satzung der Koenig & Bauer
AG
Die Bedeutung des Aufsichtsrats als Beratungs- und Überwachungsorgan,
und seine Verantwortung für das Wohl der Gesellschaft und das Haftungspotenzial
sind in den vergangenen Jahren gestiegen. Diesen Umständen soll durch
eine Anpassung der Aufsichtsratvergütung Rechnung getragen werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Vergütung für den
Aufsichtsrat wie folgt festzusetzen und § 11 der Satzung ('Aufsichtsratsvergütung')
wie folgt neu zu fassen:
'1. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für die in Ausübung
ihres Amtes gemachten Reisen und sonstigen Aufwendungen Ersatz der
baren Auslagen. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats
und seiner Ausschüsse ein Tagegeld von EUR 250.
2. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält außerdem eine feste
jährliche Vergütung von EUR 21.000. Die Auszahlung der festen Aufsichtsratsvergütung
erfolgt zum Jahresende.
3. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält außerdem eine variable
Vergütung von bis zu EUR 9.000, die in drei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren
in Höhe von je EUR 3.000 gezahlt wird, sofern im jeweiligen Geschäftsjahr
ein positiver Jahresüberschuss im Konzern festgestellt wird. Die variable
Vergütung wird jeweils nach Ablauf der Hauptversammlung, die über
die Entlastung des Aufsichtsrats beschließt, fällig.
4. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält jeweils das Doppelte der
festen und variablen Vergütung, seine Stellvertreter das Eineinhalbfache.
5. Die Regelungen der Absätze 1, 2, 3 und 4 gelten erstmals für
das Geschäftsjahr 2011.
6. Die Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft erstattet, soweit
die Mitglieder des Aufsichtsrats berechtigt sind, die Umsatzsteuer
der Gesellschaft gesondert in Rechnung zu stellen und dieses Recht
ausüben.'
Im Übrigen bleibt der Bekanntmachungsinhalt der Einberufung zur
Hauptversammlung unverändert. Hier verweisen wir auf die Bekanntmachung
vom 29. April 2010.
Würzburg, im Mai 2010
Koenig & Bauer AG Friedrich-Koenig-Straße 4 97080
Würzburg
Der Vorstand
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