KOENIG & BAUER Aktiengesellschaft
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
KOENIG & BAUER Aktiengesellschaft: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.06.2010 in Würzburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

04.05.2010 15:29

Koenig & Bauer AG

Würzburg

WKN 719350 / A0WMJR
ISIN DE0007193500 / DE000A0WMJR2

Berichtigung der Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung

Die Koenig & Bauer AG hat am 29. April 2010 zu ihrer am Donnerstag, 17. Juni 2010, 11:00 Uhr im Vogel Convention Center (VCC), Max-Planck-Straße 7/9, 97082 Würzburg stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

In der Einladung wurde der Wortlaut des Tagesordnungspunktes 5 auf Grund eines technischen Fehlers nicht vollständig übermittelt. Der Wortlaut des Tagesordnungspunktes 5 wird deshalb wie folgt ergänzt, wobei der gesamte Tagesordnungspunkt aufgeführt wird und die Ergänzung durch Unterstreichung hervorgehoben ist:

5. Beschlussfassung über die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung und entsprechende Änderung des § 11 der Satzung der Koenig & Bauer AG

Die Bedeutung des Aufsichtsrats als Beratungs- und Überwachungsorgan, und seine Verantwortung für das Wohl der Gesellschaft und das Haftungspotenzial sind in den vergangenen Jahren gestiegen. Diesen Umständen soll durch eine Anpassung der Aufsichtsratvergütung Rechnung getragen werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Vergütung für den Aufsichtsrat wie folgt festzusetzen und § 11 der Satzung ('Aufsichtsratsvergütung') wie folgt neu zu fassen:

'1. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für die in Ausübung ihres Amtes gemachten Reisen und sonstigen Aufwendungen Ersatz der baren Auslagen. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ein Tagegeld von EUR 250.

2. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält außerdem eine feste jährliche Vergütung von EUR 21.000. Die Auszahlung der festen Aufsichtsratsvergütung erfolgt zum Jahresende.

3. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält außerdem eine variable Vergütung von bis zu EUR 9.000, die in drei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren in Höhe von je EUR 3.000 gezahlt wird, sofern im jeweiligen Geschäftsjahr ein positiver Jahresüberschuss im Konzern festgestellt wird. Die variable Vergütung wird jeweils nach Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats beschließt, fällig.

4. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält jeweils das Doppelte der festen und variablen Vergütung, seine Stellvertreter das Eineinhalbfache.

5. Die Regelungen der Absätze 1, 2, 3 und 4 gelten erstmals für das Geschäftsjahr 2011.

6. Die Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft erstattet, soweit die Mitglieder des Aufsichtsrats berechtigt sind, die Umsatzsteuer der Gesellschaft gesondert in Rechnung zu stellen und dieses Recht ausüben.'

Im Übrigen bleibt der Bekanntmachungsinhalt der Einberufung zur Hauptversammlung unverändert. Hier verweisen wir auf die Bekanntmachung vom 29. April 2010.

 

Würzburg, im Mai 2010

Koenig & Bauer AG
Friedrich-Koenig-Straße 4
97080 Würzburg

Der Vorstand






04.05.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de



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