DGAP-News: PARK & Bellheimer AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
07.07.2020 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

PARK & Bellheimer AG

Pirmasens

WKN: 690200
ISIN: DE0006902000

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung


Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär,

wir laden Sie zu unserer ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, den 13. August 2020, um 10.00 Uhr, in der Festhalle Pirmasens, Volksgartenstraße 12, 66953 Pirmasens, herzlich ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, des Berichts über die Lage des Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2019

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

4.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der gemäß § 9 der Satzung aus sechs Mitgliedern bestehende Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) sowie § 325 Abs. 1 Satz 1 Umwandlungsgesetz (UmwG) i.V.m. § 1 Abs. 1 Ziff. 1 Satz 2 und § 4 Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG) aus vier von der Hauptversammlung und aus zwei von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Herr Eric Schäffer und Herr Dr. Fritz Brechtel endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 4. Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird.

Es ist beabsichtigt, die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelabstimmung durchzuführen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die bisherigen Mitglieder

4a)

Herrn Eric Schäffer, Dipl. Betriebswirt, geschäftsführender Gesellschafter der Oppacher Mineralquellen GmbH & Co. KG, Oppach und geschäftsführender Gesellschafter der Privatbrauerei Schwerter Meißen GmbH, Meißen

und ferner

4b)

Herrn Dr. Fritz Brechtel, Landrat des Landkreises Germersheim, Rülzheim

für eine Amtsperiode gemäß § 9 Satz 2 der Satzung in den Aufsichtsrat zu wählen.

Es wird mitgeteilt, dass der Aufsichtsrat beabsichtigt, im Fall der Wahl der vorgeschlagenen Personen Herrn Eric Schäffer zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden zu wählen.

Mit der Privatbrauerei Schwerter Meißen GmbH, Meißen, werden in geringerem Umfang Warenlieferungen zu marktüblichen Konditionen ausgeführt. Darüber hinaus bestehen weder persönliche noch geschäftliche Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Park & Bellheimer AG sowie dem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär, Herrn Roald Pauli. Hierüber haben wir von den vorgeschlagenen Kandidaten entsprechende Erklärungen erhalten.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Landestreuhand Weihenstephan GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Freising, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen.

Adressen für die Anmeldung, die Übersendung des Anteilsbesitznachweises und eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge

Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung und die Übersendung des Anteilsbesitznachweises an:

PARK & Bellheimer AG
c/o DZ BANK AG
vertreten durch dwpbank
- DSHVG -
Landsberger Str. 187
80687 München
Fax: +49 (0) 69/5099 1110
E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de

Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge zur Verfügung:

PARK & Bellheimer AG
Karl-Silbernagel-Straße 20-22
76756 Bellheim
Fax: +49 (0) 7272 701 342
E-Mail: Hauptversammlung@park-bellheimer.de

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht-börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie der vorgenannten Adressen verpflichtet.

Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Versammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 23. Juli 2020 zu beziehen.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse bis zum Ablauf des 6. August 2020 zugehen.

Die weiteren Einzelheiten können Aktionäre der Satzung der Gesellschaft, die auf der Internetseite der Gesellschaft verfügbar ist, sowie den dortigen weiteren Hinweisen entnehmen.

Angabe nach § 125 Abs. 1 Satz 4 AktG

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausgeübt werden.

 

Pirmasens, im Juli 2020

PARK & Bellheimer AG

- Der Vorstand -



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