ZhongDe Waste Technology AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

19.05.2014 / 15:11


ZhongDe Waste Technology AG

Frankfurt am Main

ISIN DE000ZDWT018 / WKN ZDWT01

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

 

Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der

ordentlichen Hauptversammlung der ZhongDe Waste Technology AG

am 26. Juni 2014 um 11:00 Uhr MESZ,

im MesseTurm Frankfurt am Main, Raum 'Kappa',
Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main

 

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ZhongDe Waste Technology AG zum 31. Dezember 2013 nebst Lagebericht, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013 nebst Konzernlagebericht, des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2013

Die vorstehenden Unterlagen zu Punkt 1 der Tagesordnung können auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.zhongde-ag.de eingesehen werden. Sie werden auch auf der Hauptversammlung ausliegen. Zu Punkt 1 der Tagesordnung wird kein Beschluss gefasst, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß § 172 AktG gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der ZhongDe Waste Technology AG für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes zu beschließen:

'Der Bilanzgewinn in Höhe von EUR 6.208.539,68 wird vollständig auf neue Rechnung vorgetragen:

Bilanzgewinn: EUR 6.208.539,68 
Gesamtbetrag Dividende: EUR 0,00 
Betrag in Gewinnrücklage: EUR 0,00 
Gewinnvortrag: EUR 6.208.539,68'
3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes zu beschließen:

'Den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.'

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes zu beschließen:

'Den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.'

5.

Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2014

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Folgendes zu beschließen:

'Die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, wird zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2014 sowie für die gegebenenfalls vorzunehmende prüferische Durchsicht von Zwischenberichten (§§ 37w, 37y des Wertpapierhandelsgesetzes) bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung bestellt.'

 

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Die Gesamtzahl der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien beläuft sich auf 13.000.000. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt ebenfalls 13.000.000. Die Gesellschaft hält 400.000 eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Stimmrechte zustehen. Die vorstehenden Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung im Bundesanzeiger.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig schriftlich oder in Textform in deutscher oder englischer Sprache bei der Gesellschaft angemeldet haben und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz in deutscher oder englischer Sprache ('Nachweis') erforderlich und ausreichend.

Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, mithin auf den 5. Juni 2014, 0:00 Uhr (MESZ) zu beziehen ('Nachweiszeitpunkt').

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den auf den Nachweiszeitpunkt bezogenen Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei im Verhältnis zur Gesellschaft ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt, ohne das damit eine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einherginge. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweiszeitpunkt ist für die Berechtigung ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt maßgeblich; d.h. die Veräußerung oder der Erwerb von Aktien nach dem Nachweiszeitpunkt haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts. Personen, die zum Nachweiszeitpunkt noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- oder stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Für die Dividendenberechtigung sind der Nachweis und der Nachweiszeitpunkt ohne Bedeutung.

Der Nachweis muss ebenso wie die Anmeldung bei der Gesellschaft spätestens am

19. Juni 2014, 24:00 Uhr (MESZ),

unter folgender Adresse eingehen:

 

ZhongDe Waste Technology AG
c/o M.M. Warburg & CO
Wertpapierverwaltung
Ferdinandstraße 75
20095 Hamburg
Telefax: +49 (0) 40 3618 1116
E-Mail: wpv-bv-hv@mmwarburg.com

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises bei der Gesellschaft unter oben genannter Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung ausgestellt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre - ohne das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung einschränken zu wollen -, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises und der Anmeldung an die Gesellschaft unter oben genannter Adresse Sorge zu tragen.

Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte

Aktionäre, die sich rechtzeitig und ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet haben, jedoch nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen, können ihre Stimmrechte und ihre sonstigen Aktionärsrechte unter entsprechender Vollmachterteilung durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen - soweit nicht ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 AktG gleichgestellte Organisation bevollmächtigt werden soll - der Textform. Ein Formular, von dem bei der Vollmachterteilung Gebrauch gemacht werden kann, wird den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung übermittelt. Darüber hinaus kann das Formular auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.zhongde-ag.de heruntergeladen oder unter folgender Adresse kostenlos angefordert werden:

 

ZhongDe Waste Technology AG
- Vorstand -
unter der Adresse: MesseTurm, 25. Stock, Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main
oder
unter der Fax-Nr.: +49 69 509 565520
oder
per E-Mail: hv@zhongde-ag.de

Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten erbracht werden oder der Gesellschaft vorher unter der vorstehend genannten Adresse zugehen. Im letztgenannten Fall werden die Aktionäre zur organisatorischen Erleichterung gebeten, den Nachweis möglichst bis zum Ablauf des 24. Juni 2014, 24:00 Uhr (MESZ), an die vorstehend genannten Adresse zu übermitteln.

Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der nach § 135 AktG diesen gleichgestellte Organisation bevollmächtigt werden soll, besteht - in Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz - ein Textformerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen gleichgestellten Organisationen, die bevollmächtigt werden sollen, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG diesen gleichgestellte Organisation bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb rechtzeitig mit dieser über ein mögliches Formerfordernis für die Form der Vollmacht abstimmen.

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären als Service an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Die Gesellschaft hat Herrn Karl Richter, Hamburg, als weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter benannt. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Die Erteilung der Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und die Erteilung von Weisungen bedürfen der Textform. Ein Formular, von dem bei der Vollmacht- und Weisungserteilung Gebrauch gemacht werden kann, wird mit der Eintrittskarte zugesandt und unabhängig davon auf Verlangen jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übermittelt. Das Verlangen ist zu richten an:

 

ZhongDe Waste Technology AG
- Vorstand -
unter der Adresse: MesseTurm, 25. Stock, Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main
oder
unter der Fax-Nr.: +49 69 509 565520
oder
per E-Mail: hv@zhongde-ag.de

Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmacht nebst Weisungen bis spätestens zum Ablauf des 24. Juni 2014, 24:00 Uhr (MESZ) an die vorstehend genannte Adresse zu übermitteln. Die Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters und die Erteilung von Weisungen können auch auf der Hauptversammlung erfolgen.

Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Er kann Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Ohne ausdrückliche Weisungen wird sich der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter der Stimme zum betreffenden Abstimmungspunkt enthalten. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter nimmt keine Vollmachten oder Weisungen zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Frage- oder Rederechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.

Anforderung von Unterlagen zur Hauptversammlung

Unterlagen zur Hauptversammlung, insbesondere zu Tagesordnungspunkt 1, können unter folgender Adresse kostenfrei angefordert werden:

 

ZhongDe Waste Technology AG
- Vorstand -
unter der Adresse: MesseTurm, 25. Stock, Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main
oder
unter der Fax-Nr.: +49 69 509 565520
oder
per E-Mail: hv@zhongde-ag.de

Unterlagen und weitere Informationen zur Hauptversammlung können außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.zhongde-ag.de eingesehen werden.

Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG

Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden ('Tagesordnungsergänzungsverlangen'). Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Tagesordnungsergänzungsverlangen muss bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse spätestens am 26. Mai 2014, 24:00 Uhr (MESZ) schriftlich eingehen:

 

ZhongDe Waste Technology AG
- Vorstand -
unter der Adresse: MesseTurm, 25. Stock, Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main
oder
unter der Fax-Nr.: +49 69 509 565520
oder
per E-Mail: hv@zhongde-ag.de

Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär einen Gegenantrag zu einem Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung übersenden. Ein Gegenantrag ist nach näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der nachfolgend bekannt gemachten Adresse spätestens am 11. Juni 2014, 24:00 Uhr (MESZ) eingeht.

Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG der Gesellschaft einen Wahlvorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern übermitteln. Ein Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der nachfolgend bekannt gemachten Adresse spätestens am 11. Juni 2014, 24:00 Uhr (MESZ) eingeht.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich zu richten an:

 

ZhongDe Waste Technology AG
- Vorstand -
unter der Adresse: MesseTurm, 25. Stock, Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main
oder
unter der Fax-Nr.: +49 69 509 565520
oder
per E-Mail: hv@zhongde-ag.de

Wir werden rechtzeitig eingehende Gegenanträge oder Wahlvorschläge im Internet unter www.zhongde-ag.de zugänglich machen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden wir ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich machen. Rechtzeitig eingehende Ergänzungsanträge werden wir bekannt machen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen.

Wir weisen gemäß § 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG darauf hin, dass jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben ist, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG). Das Auskunftsrecht kann in der Hauptversammlung ausgeübt werden, ohne dass es einer vorherigen Ankündigung oder sonstigen Mitteilung bedürfte.

Nähere Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG stehen den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.zhongde-ag.de zur Verfügung.

Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft und die dort nach § 124a AktG zugänglichen Informationen

Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.zhongde-ag.de.

Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse bekanntgegeben.

 

Frankfurt am Main, im Mai 2014

ZhongDe Waste Technology AG

Der Vorstand






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