KOENIG & BAUER Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

26.04.2013 / 15:18


Koenig & Bauer Aktiengesellschaft

Würzburg

WKN 719350/A1K028
ISIN DE0007193500/DE000A1K0284

88. Ordentliche Hauptversammlung

Wir laden die Aktionärinnen und Aktionäre herzlich zur 88. Ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein. Die Hauptversammlung findet am Donnerstag, 13. Juni 2013, um 11:00 Uhr im Vogel Convention Center (VCC), Max-Planck-Straße 7/9, 97082 Würzburg, statt.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und Lageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 HGB und zu den rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystemen nach § 289 Absatz 5 HGB) der Koenig & Bauer Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2012, des gebilligten Konzernabschlusses nach IFRS und Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 315 Absatz 4 HGB) der Koenig & Bauer Unternehmensgruppe für das Geschäftsjahr 2012 und des Berichts des Aufsichtsrats
Diese Unterlagen liegen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft am Sitz der Gesellschaft, Friedrich-Koenig-Straße 4, 97080 Würzburg, aus. Sie sind auch auf der Website der Gesellschaft unter http://www.kba.com/investor-relations/hauptversammlung/hv-2013/ veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass der gesetzlichen Verpflichtung mit der Zugänglichmachung auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge getan ist. Die Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage einmalig mit einfacher Post zugesandt. Ferner werden alle genannten Dokumente auch in der Hauptversammlung ausgelegt werden. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gibt es daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Koenig & Bauer Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2012 von EUR 6.612.510,78 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,40 je Stammaktie auf 16.506.373 Stückaktien EUR 6.602.549,20
Einstellung in andere Gewinnrücklagen EUR 9.961,58
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Koenig & Bauer Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2012
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Koenig & Bauer Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die KPMG Bayerische Treuhandgesellschaft AG, Nürnberg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen.

6.

Wahl zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der Koenig & Bauer Aktiengesellschaft besteht gemäß § 8 Satz 1 der Satzung aus insgesamt zwölf Mitgliedern und setzt sich gemäß § 96 Absatz 1 und § 101 Absatz 1 AktG in Verbindung mit § 7 Absatz 1 Satz 1 Nr.1 MitbestG aus je sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen.
Nachdem das Aufsichtsratsmitglied der Anteilseigner, Herr Dr. Hermann Jung auf eigenen Wunsch mit Ablauf der Hauptversammlung am 13. Juni 2013 aus dem Aufsichtsrat der Gesellschaft ausscheidet, bedarf es der Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitgliedes.

Gemäß dem Vorschlag des Nominierungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 13. Juni 2013

Herrn Heinz-Joachim Neubürger, London/Großbritannien
selbstständiger Unternehmensberater

als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat der Koenig & Bauer Aktiengesellschaft zu wählen.

Die Bestellung von Herrn Neubürger erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über seine Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt.

Die Hauptversammlung ist an den Wahlvorschlag nicht gebunden.

Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 DCGK:
Der zur Wahl vorgeschlagene Kandidat unterhält nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine offen zu legenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Koenig & Bauer Aktiengesellschaft oder einem wesentlich an der Koenig & Bauer Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär.

Mitteilungen und Informationen an die Aktionäre
Angaben über den unter Punkt 6 der Tagesordnung vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten:

Herr Heinz-Joachim Neubürger, London
Selbstständiger Berater
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
Deutsche Börse AG, Frankfurt
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: keine

Weitere Informationen zu dem Genannten können auf der Website der Gesellschaft unter http://www.kba.com/investor-relations/hauptversammlung/hv-2013/ abgerufen werden.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Gemäß § 123 Absatz 3 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 12 Absatz 2 bis 4 der Satzung der Koenig & Bauer Aktiengesellschaft sind nur diejenigen Aktionäre zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, die sich rechtzeitig angemeldet haben und der Gesellschaft einen in Textform erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache durch das depotführende Institut übermittelt haben. Dieser Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages ('Nachweisstichtag') vor der Hauptversammlung (Donnerstag, 23. Mai 2013, 0:00 Uhr) beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens am Donnerstag, 6. Juni 2013, unter folgender Adresse zugehen:

Koenig & Bauer Aktiengesellschaft
c/o UniCredit Bank AG
CBS40GM
80311 München
Fax :+ 49 (0) 89 5400-2519
E-Mail: hauptversammlungen@unicreditgroup.de

Für die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts gilt nur derjenige als Aktionär, der insoweit den Nachweis seines Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung bemisst sich allein nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag sind für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts bedeutungslos.
Zum Nachweisstichtag entsteht aber auch keine Veräußerungssperre für die Aktien. Auch bei vollständiger oder teilweiser Veräußerung nach dem Nachweisstichtag ist für die Berechtigung allein der Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag maßgeblich. Umgekehrt bleiben Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag entsprechend außer Betracht: Wer etwa zum Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist nicht teilnahmeberechtigt.

Zur Erleichterung des Anmeldeablaufs erhalten die Aktionäre mit der persönlichen Einladung zur Hauptversammlung ein Anmeldeformular. Nach Eingang von Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der genannten Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung ausgestellt, die ihnen als Ausweis für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts dienen. Diese Eintrittskarten werden zugesandt bzw. am Versammlungsort hinterlegt. Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich nur 4 Eintrittskarten pro Aktiendepot ausgegeben werden. Die Vorlage der Eintrittskarte stellt keine Teilnahmevoraussetzung dar, sondern dient ausschließlich der organisatorischen Vereinfachung.

Anzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt EUR 42.916.569,80 eingeteilt in 16.506.373 Stückaktien. Jede Aktie ist stimmberechtigt und gewährt eine Stimme, die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt daher 16.506.373 Stimmen. Eigene Aktien werden von der Gesellschaft nicht gehalten.

Ausübung des Stimmrechts durch Stimmrechtsvertreter
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, weisen wir auf die Möglichkeit der Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären oder ein Kreditinstitut oder andere von § 135 AktG erfasste Institute oder Personen, hin. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden Bedingungen erforderlich. Die Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft sind in Textform zu erteilen. Die Vollmacht und ihr Widerruf können entweder gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft per Post, per Fax oder per E-Mail unter folgender Adresse erklärt werden:

Koenig & Bauer Aktiengesellschaft
Investor Relations
Friedrich-Koenig-Straße 4
97080 Würzburg
Deutschland
Fax + 49 (0) 931 909-4880
E-Mail: corinna.mueller@kba.com

Wird die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es eines Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft. Dieser kann der Gesellschaft an die vorstehend genannte Adresse übermittelt werden. Zudem kann der Nachweis auch am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle erbracht werden.

Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, die den Aktionären nach der form- und fristgerechten Anmeldung zur Hauptversammlung zugesandt wird. Ein entsprechendes Formular kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.kba.com/investor-relations/hauptversammlung/hv-2013/ abgerufen werden.

Die vorstehenden Regelungen über die Form von Vollmachten erstrecken sich nicht auf die Form der Erteilung, ihren Widerruf und den Nachweis von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere von § 135 AktG erfasste Institute oder Personen. Hier können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich rechtzeitig wegen einer von ihnen möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. Eines gesonderten Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedarf es insofern nicht.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere Personen von diesen zurückweisen.

Die Gesellschaft bietet den Aktionären zudem wieder die Möglichkeit, ihr Stimmrecht weisungsgebunden durch einen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben zu lassen. Wie in den Vorjahren hat die Koenig & Bauer Aktiengesellschaft Herrn RA Christopher Kessler zum Stimmrechtsvertreter ernannt. Soweit der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigt wird, müssen diesem in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig.

Die Erteilung der Vollmacht an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Aktionäre, die den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigen möchten, können hierzu das Formular, das sie zusammen mit der Eintrittskarte erhalten, nutzen. Aktionäre, die diese Möglichkeit nutzen möchten, müssen ihre Eintrittskarten zusammen mit der weisungsgebundenen Vollmacht bis Mittwoch, 12. Juni 2013, 24:00 Uhr per Post, per Telefax oder per E-Mail an folgende Adresse senden:

Koenig & Bauer Aktiengesellschaft
Rechtsabteilung
Friedrich-Koenig-Straße 4
97080 Würzburg
Deutschland
Fax: + 49 (0) 931 909-6172
E-Mail: stimmrechtsvertreter@kba.com

Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung sowie weitere Informationen zur Vollmachtserteilung können Sie auch auf der Website der Gesellschaft unter http://www.kba.com/investor-relations/hauptversammlung/hv-2013/ abrufen.

Zudem können form- und fristgerecht angemeldete und auf der Hauptversammlung erschienene Aktionäre, Aktionärsvertreter sowie deren Bevollmächtigte den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch während der Hauptversammlung zur Ausübung ihres Stimmrechts bevollmächtigen.

Rechte der Aktionäre
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,- erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Koenig & Bauer Aktiengesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens Montag, 13. Mai 2013, 24:00 Uhr unter nachstehender Adresse zugehen:

An den Vorstand
Koenig & Bauer Aktiengesellschaft
Friedrich-Koenig-Straße 4
97080 Würzburg
Deutschland

Jedem neuen Punkt der Tagesordnung muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen.

Die Antragssteller haben gemäß § 122 Absatz 1 AktG in Verbindung mit § 142 Absatz 2 Satz 2 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Versammlung Inhaber der Aktien der Gesellschaft sind und dass sie diese bis zur Entscheidung über den Antrag halten werden. Die Fristberechnung erfolgt nach § 121 Abs. 7 AktG. Vorbesitzzeiten von Rechtsvorgängern können nach § 70 AktG zurechenbar sein.

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht werden - unverzüglich nach ihrem Eingang bei der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Die Koenig & Bauer Aktiengesellschaft wird etwaige nach der Einberufung der Hauptversammlung eingehende Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung außerdem unverzüglich auf ihrer Website unter http://www.kba.com/investor-relations/hauptversammlung/hv-2013/ zugänglich machen und den Aktionären mitteilen.

Anträge und Wahlvorschläge gemäß den §§ 126 und 127 AktG
Gegenanträge von Aktionären gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 Absatz 1 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sowie sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an folgende Adresse der Gesellschaft schriftlich, per Fax oder per E-Mail zu senden:

An den Vorstand
Koenig & Bauer Aktiengesellschaft
Friedrich-Koenig-Straße 4
97080 Würzburg
Deutschland
Fax: + 49 (0) 931 909-4880
E-Mail: corinna.mueller@kba.com

Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein.
Anderweitig adressierte Anträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Die Koenig & Bauer Aktiengesellschaft wird zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge, die ihr bis spätestens Mittwoch, 29. Mai 2013, 24:00 Uhr zugehen, unverzüglich nach ihrem Eingang auf ihrer Website unter http://www.kba.com/investor-relations/hauptversammlung/hv-2013/ veröffentlichen. Eventuelle Stellungnahmen der Gesellschaft werden ebenfalls unter der genannten Webadresse veröffentlicht.

Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Absatz 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über die Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, jeweils ebenfalls unter der Voraussetzung, dass die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
Der Vorstand darf die Auskunft unter den in § 131 Abs. 3 AktG aufgeführten Gründen verweigern.

Weitergehende Erläuterungen und Informationen auf der Website der Gesellschaft
Den Aktionären sind die Informationen zur Hauptversammlung (insbesondere diese Einberufung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge der Aktionäre sowie weitere Informationen) nach § 124a AktG auf der Website der Gesellschaft unter http://www.kba.com/investor-relations/hauptversammlung/hv-2013/ zugänglich. Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Absatz 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Absatz 1 AktG finden sich ebenfalls dort.

 

Würzburg, im April 2013

Koenig & Bauer Aktiengesellschaft
Friedrich-Koenig-Straße 4
97080 Würzburg
Deutschland

Der Vorstand






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