Nürnberger Beteiligungs- Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

12.03.2013 / 15:20


NÜRNBERGER Beteiligungs-Aktiengesellschaft

Nürnberg

Vinkulierte Namensaktien: ISIN DE0008435967 (WKN 843596)
Inhaberaktien: ISIN DE0008435900 (WKN 843590)


Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung ein.

Sie findet statt am Donnerstag, 18. April 2013, 10:00 Uhr,

im Verwaltungsgebäude der Gesellschaft, Ostendstraße 100, 90482 Nürnberg.


Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2012, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2012, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Diese Unterlagen können im Internet unter www.nuernberger.de/hv als Bestandteil des Geschäftsberichts und in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Ostendstraße 100, 90482 Nürnberg, zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden. Auf Wunsch erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift. Außerdem werden die Unterlagen in der Hauptversammlung ausgelegt und näher erläutert. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2012

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des abgelaufenen
Geschäftsjahres 2012 von

wie folgt zu verwenden:

37.727.465 EUR
a) Ausschüttung einer Dividende von 2,90 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie 33.408.000 EUR
b) Vortrag auf neue Rechnung 4.319.465 EUR

Sofern die Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung eigene Aktien hält, sind diese nach dem Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. Der auf die nicht dividendenberechtigten Stückaktien entfallende Teilbetrag wird bei unveränderter Ausschüttung von 2,90 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie ebenfalls auf neue Rechnung vorgetragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2012 für diesen Zeitraum zu entlasten.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2012 für diesen Zeitraum zu entlasten.

5.

Wahl zum Aufsichtsrat

Mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 18. April 2013 läuft die Amtszeit der von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats ab.

Herr Dr. Hans-Peter Ferslev erklärte zum 31. Dezember 2011 seinen Rücktritt vom Amt des Aufsichtsrats. Auf Antrag des Vorstands hat das Amtsgericht Nürnberg mit Wirkung ab dem 22. September 2012 Herrn Dr. Roland Folz zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt.

Herr Fritz Haberl ist am 14. Juni 2012 verstorben. Auf Antrag des Vorstands hat das Amtsgericht Nürnberg mit Wirkung ab dem 18. September 2012 Frau Dagmar G. Wöhrl zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt.

Entsprechend Nummer 5.4.3 Satz 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex wurden die Anträge gestellt, Herrn Dr. Roland Folz und Frau Dagmar G. Wöhrl befristet bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung am 18. April 2013 gerichtlich zu bestellen, um den Aktionären die Wahl zu ermöglichen.

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats bestimmt sich nach §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG und § 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG sowie § 7 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat setzt sich aus sechs von der Hauptversammlung und sechs von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen.

Die Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat fand am 21. Februar 2013 statt.

Somit sind nun insgesamt sechs Aufsichtsratsmitglieder von der Hauptversammlung zu wählen.

Demnach schlägt der Aufsichtsrat vor, als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat für eine Amtsperiode nach § 7 Absatz 2 Satz 1 bis 3 der Satzung der Gesellschaft, das heißt bis zur Beendigung der Hauptversammlung, welche über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, zu wählen:

*

Anton Wolfgang Graf von Faber-Castell, Wendelstein
Vorsitzender des Vorstands
Faber-Castell AG

*

Dr. Roland Folz, München-Grünwald
CFO für den Bereich
Europe Middle East Africa (EMEA)
Deutsche Bank AG

*

Dipl.-Kfm. Hans-Peter Schmidt, Sengenthal
Vorsitzender der Aufsichtsräte
NÜRNBERGER Versicherungsgruppe

*

Dr. Detlef Schneidawind, München
ehem. Mitglied des Vorstands
Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG

*

Dr. Dr. h. c. Edmund Stoiber, Wolfratshausen
Bayerischer Ministerpräsident a. D.
Rechtsanwalt

*

Dagmar G. Wöhrl MdB, Nürnberg
Parlamentarische Staatssekretärin a. D.
Rechtsanwältin

Die Hauptversammlung ist an diese Wahlvorschläge nicht gebunden.

Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Listenwahl durchzuführen.

Hinweis nach Nummer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex:
Als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz wird Herr Hans-Peter Schmidt vorgeschlagen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats soll in der konstituierenden Aufsichtsratssitzung, die im Anschluss an die Hauptversammlung stattfinden wird, gewählt werden.

Angaben nach § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien im Zeitpunkt der Veröffentlichung der Einberufung dieser Hauptversammlung im Bundesanzeiger:

Anton Wolfgang Graf von Faber-Castell

a)

Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
Fielmann AG, Hamburg
GARANTA Versicherungs-AG, Nürnberg
NÜRNBERGER Allgemeine Versicherungs-AG, Nürnberg
NÜRNBERGER Lebensversicherung AG, Nürnberg
UFB:UMU AG, Nürnberg

b)

Vergleichbare Mandate in in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Bayern Design GmbH, Nürnberg

Dr. Roland Folz

a)

Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
DWS Investment GmbH, Frankfurt
Lead1ng AG, Andernach
Studio Babelsberg AG, Berlin

b)

Vergleichbare Mandate in in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
keine

Dipl.-Kfm. Hans-Peter Schmidt

a)

Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
GARANTA Versicherungs-AG, Nürnberg
NÜRNBERGER Allgemeine Versicherungs-AG, Nürnberg
NÜRNBERGER Krankenversicherung AG, Nürnberg
NÜRNBERGER Lebensversicherung AG, Nürnberg

b)

Vergleichbare Mandate in in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
NÜRNBERGER Versicherung AG Österreich, Salzburg/Österreich

Dr. Detlef Schneidawind

a)

Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
keine

b)

Vergleichbare Mandate in in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
MHM Holding GmbH, Kirchheim bei München

Dr. Dr. h. c. Edmund Stoiber

a)

Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
FC Bayern München AG, München
NÜRNBERGER Allgemeine Versicherungs-AG, Nürnberg
NÜRNBERGER Krankenversicherung AG, Nürnberg
NÜRNBERGER Lebensversicherung AG, Nürnberg

b)

Vergleichbare Mandate in in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
keine

Dagmar G. Wöhrl

a)

Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
NÜRNBERGER Krankenversicherung AG, Nürnberg
NÜRNBERGER Lebensversicherung AG, Nürnberg

b)

Vergleichbare Mandate in in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Bank Sarasin & Co. Ltd, Basel/Schweiz

6.

Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, für das Geschäftsjahr 2013 die KPMG Bayerische Treuhandgesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Zweigniederlassung Nürnberg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer zu wählen.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung

Von den insgesamt ausgegebenen 11.520.000 Aktien der Gesellschaft, die sich in 27.188 auf den Inhaber lautende (Aktien Buchstabe A) und 11.492.812 auf den Namen lautende (Aktien Buchstabe B) Stückaktien aufteilen, sind im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung (12. März 2013) alle Stückaktien auf Grundlage der Satzung stimmberechtigt. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien.

Anmeldung zur Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

An der Hauptversammlung kann jeder Aktionär persönlich oder durch einen Bevollmächtigten teilnehmen.

Aktien Buchstabe A (Inhaberaktien)

Nach § 13 unserer Satzung sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nur diejenigen Inhaber der Aktien Buchstabe A (Inhaberaktien) berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden und zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das heißt am 28. März 2013, 0:00 Uhr (Nachweisstichtag), Aktionäre der Gesellschaft sind. Die Anmeldung sowie der von einem depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut auf den Nachweisstichtag erstellte Nachweis des Anteilsbesitzes müssen spätestens bis zum Ablauf des 11. April 2013 bei der Gesellschaft eingehen und in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Für den Nachweis genügt die Textform.

Aktien Buchstabe B (Namensaktien)

Inhaber der Aktien Buchstabe B (Namensaktien) sind nach § 13 unserer Satzung nur zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie sich anmelden und für die angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen sind. Die Anmeldung muss spätestens bis zum Ablauf des 11. April 2013 bei der Gesellschaft eingehen und in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.

Da in der Vorbereitungsphase der Hauptversammlung aus abwicklungstechnischen Gründen keine Umschreibungen im Aktienregister mehr vorgenommen werden können, müssen Eintragungsgesuche spätestens bis zum Ablauf des 11. April 2013 bei der Gesellschaft vorliegen, wenn sie für die Hauptversammlung berücksichtigt werden sollen. Andernfalls kann das Teilnahme- und Stimmrecht nicht ausgeübt werden.

Inhaber- und Namensaktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Die Aktionäre können über ihre Aktien auch nach Anmeldung weiterhin verfügen.

Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Die Aktionäre können auch durch einen Bevollmächtigten (zum Beispiel ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter) an der Hauptversammlung teilnehmen und ihr Stimmrecht ausüben. Auch in diesem Fall bedarf es nach Maßgabe der vorstehenden Absätze der rechtzeitigen Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform und sind ausschließlich an die unten genannten Adressdaten zu richten oder am Tag der Hauptversammlung auch am Einlass zur Hauptversammlung zu erklären beziehungsweise zu erbringen.

Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Vereinigungen von Aktionären oder diesen nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellten Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei den jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.

Als Service bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, handeln diese ausschließlich nach den von Aktionären erteilten Weisungen zu den Beschlussvorschlägen und zu den nach §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machenden Anträgen beziehungsweise Wahlvorschlägen. Kommt es hiervon abgesehen in der Hauptversammlung zu weiteren Abstimmungen, zu denen keine Weisungen vorliegen, enthalten sich die Stimmrechtsvertreter bei diesen Abstimmungen der Stimme. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu bereits erteilte Weisung entsprechend für jeden einzelnen Unterpunkt. Wortmeldungs- und Fragewünsche sowie Aufträge, in der Hauptversammlung Anträge zu stellen, können die Stimmrechtsvertreter nicht entgegennehmen.

Die notwendigen Unterlagen und Informationen erhalten die Aktionäre zusammen mit der Einladung. Diese sind auch im Internet unter www.nuernberger.de/hv bereitgestellt.

Adresse

Anmeldungen, Nachweise, Vollmachten und auch ein eventueller Widerruf der Vollmacht sind schriftlich, per Telefax oder E-Mail ausschließlich an folgende Adresse zu senden:

Vorstand der
NÜRNBERGER Beteiligungs-Aktiengesellschaft
Aktienverwaltung
90334 Nürnberg

Telefax 0911 531-3945

hauptversammlung@nuernberger.de

Eintrittskarte

Jeder zur Teilnahme berechtigte Aktionär und Bevollmächtigte erhält eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Diese wird unmittelbar vor der Hauptversammlung am Einlass bereitgehalten. Die Teilnehmer werden gebeten, sich mit ihrem Personalausweis oder ihrem Reisepass auszuweisen.

Anträge, Wahlvorschläge, Auskunftsverlangen

Anträge auf die Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Absatz 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5 %) des Grundkapitals (dies entspricht 2.016.000 EUR oder 576.000 Aktien) oder den anteiligen Betrag von 500.000 EUR (dies entspricht - aufgerundet auf die nächsthöhere ganze Aktienanzahl - 142.858 Aktien) erreichen, können nach § 122 Absatz 2 AktG vom Vorstand verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft unter folgender Adresse spätestens am 18. März 2013, 24:00 Uhr, zugegangen sein:

Vorstand der
NÜRNBERGER Beteiligungs-Aktiengesellschaft
Aktienverwaltung
90334 Nürnberg

Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung (also spätestens seit 18. Januar 2013, 0:00 Uhr) hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Absatz 1, 127 AktG

Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Anträge beziehungsweise Wahlvorschläge nach §§ 126 Absatz 1, 127 AktG, die ihr bis 3. April 2013, 24:00 Uhr, zugehen, unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet unter www.nuernberger.de/hv veröffentlichen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Anträge von Aktionären nach § 126 Absatz 1 AktG und Wahlvorschläge für die Wahl eines oder mehrerer Aufsichtsratsmitglieder oder des Abschlussprüfers nach § 127 AktG sowie Anfragen sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

Vorstand der
NÜRNBERGER Beteiligungs-Aktiengesellschaft
Aktienverwaltung
90334 Nürnberg

Telefax 0911 531-3945

hauptversammlung@nuernberger.de

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden.

Auskunftsrecht nach § 131 Absatz 1 AktG

Jedem Aktionär ist nach § 131 Absatz 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit dies zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Dieses Recht kann nur in der Hauptversammlung ausgeübt werden.

Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft

Weitere Einzelheiten zur Ausübung der Aktionärsrechte sowie die Einberufung und alle anderen gesetzlich, insbesondere nach § 124a AktG, vorgeschriebenen Unterlagen zur Hauptversammlung sind unter der folgenden Adresse im Internet abrufbar: www.nuernberger.de/hv. Dort werden nach der Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.

Die Einberufung der Hauptversammlung wurde solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie Informationen in der gesamten Europäischen Union verbreiten.

 

Nürnberg, 12. März 2013

Vorstand der Gesellschaft






12.03.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de



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