Covestro AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Covestro AG 

14.10.2015 15:16

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------


Die BLACKROCK (Luxembourg) S.A., Luxemburg, Luxemburg hat uns gemäß § 21
Abs. 1 WpHG am 13.10.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der
Covestro AG, Leverkusen, Deutschland am 08.10.2015 die Schwelle von 3% der
Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,64% (das entspricht
7369693 Stimmrechten) betragen hat.
3,64% der Stimmrechte (das entspricht 7369693 Stimmrechten) sind der
Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen.
Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre,
deren Stimmrechtsanteil an der Covestro AG jeweils 3 Prozent oder mehr
beträgt: BlackRock Global Funds.
Bitte beachten Sie, dass die genannte Gesamtsumme nicht notwendigerweise
der Summe der detailliert zugerechneten Stimmrechtsanteile entspricht. Dies
resultiert aus der Tatsache, dass Stimmrechtsanteile innerhalb der
BlackRock Gesellschaftsstruktur mehrfach zugeordnet werden.



14.10.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

---------------------------------------------------------------------------
 
Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  Covestro AG
              Kaiser-Wilhelm-Allee 60
              51373 Leverkusen
              Deutschland
Internet:     www.covestro.com
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service
 
---------------------------------------------------------------------------