Covestro AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Covestro AG
13.10.2015 16:50
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Die BlackRock, Inc., Wilmington, DE, Vereinigte Staaten von Amerika hat uns
gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 09.10.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil
an der Covestro AG, Leverkusen, Deutschland am 07.10.2015 die Schwelle von
3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,85% (das
entspricht 7802680 Stimmrechten) betragen hat.
0,04% der Stimmrechte (das entspricht 85472 Stimmrechten) sind der
Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
3,81% der Stimmrechte (das entspricht 7719433 Stimmrechten) sind der
Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2
WpHG zuzurechnen.
Bitte beachten Sie, dass die genannte Gesamtsumme nicht notwendigerweise
der Summe der detailliert zugerechneten Stimmrechtsanteile entspricht. Dies
resultiert aus der Tatsache, dass Stimmrechtsanteile innerhalb der
BlackRock Gesellschaftsstruktur mehrfach zugeordnet werden.
13.10.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Covestro AG
Kaiser-Wilhelm-Allee 60
51373 Leverkusen
Deutschland
Internet: www.covestro.com
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