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DGAP-News News vom 10.01.2019

Stellungnahme der ZEAL Network SE: Übernahmeangebot für Lotto24 erfordert Hauptversammlung am 18 Januar - keine Vertagung möglich

DGAP-News: ZEAL Network SE / Schlagwort(e): Sonstiges

10.01.2019 / 12:52
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Pressemitteilung

Stellungnahme der ZEAL Network SE: Übernahmeangebot für Lotto24 erfordert Hauptversammlung am 18 Januar - keine Vertagung möglich

(London, 10. Januar 2019)

Die ZEAL Network SE ("ZEAL"), stellt hiermit angesichts der jüngsten Kommentare der Lottoland Holdings ("Lottoland") in den Medien, in denen diese die Vertagung der für den 18. Januar 2019 einberufenen Hauptversammlung fordert, für ihre Aktionäre klar: Falls die Aktionäre auf der Hauptversammlung einer solchen Vertagung wie vorgeschlagen zustimmen würden, würde diese aufgrund der Maßgaben des deutschen Übernahmerechts zum Scheitern der angekündigten Übernahme der Lotto24 AG ("Lotto24") und zu einer Sperrfrist für ein mögliches neues Übernahmeangebot von 12 Monaten führen.

Im Gegensatz zur Darstellung von Lottoland könnten die ZEAL-Aktionäre daher nicht zwischen der Lotto24-Transaktion und einer Transaktion wählen, die Lottoland in Zukunft möglicherweise vorschlagen könnte.

Aktionäre sollten sich daher darüber im Klaren sein, dass die vorgeschlagene Vertagung der Hauptversammlung zum Zwecke der Prüfung eines alternativen und nicht näher spezifizierten Angebots, das möglicherweise ganz ausbleiben oder nicht durchführbar sein oder keine Unterstützung der Regulierungsbehörden erhalten könnte, den Abbruch einer vereinbarten Transaktion bedeuten würde, die voraussichtlich einen erheblichen Mehrwert für die ZEAL-Aktionäre schaffen wird und die den jüngsten Entwicklungen im regulatorischen Umfeld in Deutschland Rechnung trägt.

Dr. Helmut Becker, Vorstandsvorsitzender von ZEAL, kommentierte: "Es liegen derzeit keine weiteren Vorschläge auf dem Tisch, die die Aktionäre in Erwägung ziehen könnten, und es gibt keine belastbaren Anzeichen, dass ernsthafte alternative Angebote zu erwarten sind. Bis zum 18. Januar, an dem unsere Hauptversammlung wie geplant stattfinden wird, sind wir offen für Diskussionen über ernsthafte Vorschläge. Allerdings sind seit der Veröffentlichung unserer Übernahmeabsicht bereits sieben Wochen vergangen, und die Hauptversammlung ist bereits zum Ende des regulatorischen Zeitrahmens angesetzt. Unser Vorschlag zur Wiedervereinigung von ZEAL und Lotto24 hat die überzeugendste strategische Logik, bietet die beste Gelegenheit für nachhaltiges Wachstum und schafft den größten Wert für die ZEAL-Aktionäre."

Pressekontakt:

Medien:
Matt Drage
Head of Corporate Communications, ZEAL Network
T: +44 (0)7976 872 861
matt.drage@zeal-network.co.uk

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T: +49 69 920 37 110
M: +49 173 6517710
lutz.golsch@fticonsulting.com

Investoren:
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frank.hoffmann@zeal-network.co.uk

Wichtiger Hinweis

Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf oder Tausch noch eine Aufforderung zum Verkauf oder zur Abgabe eines Angebots zum Tausch von Wertpapieren der Lotto24 AG ("Lotto24") oder der ZEAL Network SE ("ZEAL") dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das öffentliche Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt werden. ZEAL behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen und Bestimmungen des öffentlichen Übernahmeangebots von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen. Investoren und Inhabern von Wertpapieren von Lotto24 wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Übernahmeangebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten oder enthalten werden.

Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des Rechts der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), durchgeführt. Das Angebot wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. Dementsprechend wurden keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst oder gewährt.

ZEAL-Aktien wurden und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten von Amerika ("USA") registriert. Aus diesem Grund dürfen die ZEAL-Aktien, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, nicht in den USA sowie anderen Rechtsordnungen angeboten oder verkauft werden, wo dies einen Verstoß gegen nationales Recht darstellen würde. Es findet kein öffentliches Angebot in den USA statt.

Soweit in dieser Bekanntmachung zukunftsgerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar. Zukunftsgerichtete Aussagen umfassen sämtliche Sachverhalte, die nicht auf historischen Fakten basieren. Sie sind durch die Worte 'erwarten', 'glauben', 'schätzen', 'beabsichtigen', 'anstreben', 'davon ausgehen', 'planen' und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen von ZEAL und der mit ZEAL gemeinsam handelnden Personen, zum Beispiel hinsichtlich der möglichen Folgen des Angebots für Lotto24 und die verbleibenden Aktionäre von Lotto24 oder zukünftiger Finanzergebnisse von Lotto24, zum Ausdruck. Die zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, welche ZEAL und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich von ZEAL oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen Ereignissen abweichen können.

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