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Pressemitteilung vom 30.03.2010

Beschlüsse der Hauptversammlung der Fresenius SE zu genehmigten Kapitalien rechtskräftig bestätigt
Die von der Hauptversammlung der Fresenius SE am 8. Mai 2009 mit großer Mehrheit beschlossenen genehmigten Kapitalien sind bestandskräftig. Dies folgt aus der heute verkündeten Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in dem von der Fresenius SE angestrengten Freigabeverfahren. Eine Revision gegen diese Entscheidung ist nicht möglich. Damit stehen die bereits im Handelsregister eingetragenen genehmigten Kapitalien endgültig zur Verfügung.

Anlass für das Freigabeverfahren waren von zwei Aktionären eingereichte Anfechtungsklagen. Der zuständige Senat des Oberlandesgerichts folgte der Auffassung des Unternehmens, dass das Vollzugsinteresse der Gesellschaft Vorrang gegenüber dem von den Anfechtungsklägern vorgebrachten Aussetzungsinteresse hat. Die der Entscheidung zugrundeliegenden Anfechtungsklagen sind bei demselben Senat des Oberlandesgerichts anhängig. Die noch ausstehende Entscheidung darüber ist für die Bestandskraft der Beschlüsse nun jedoch unerheblich.

Bei den genehmigten Kapitalien handelte es sich um einen üblichen Vorratsbeschluss. Die Gesellschaft hat derzeit keine Pläne, eine Kapitalerhöhung durchzuführen.