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DGAP-PVR News vom 03.05.2010

Daimler AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Daimler AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
03.05.2010 14:37

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Die Renault S. A., Boulogne-Billancourt, Frankreich, hat uns gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der von ihr gehaltene Anteil der Stimmrechte an der Daimler AG, Mercedesstr. 137, 70327 Stuttgart, Deutschland, am 28. April 2010 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Datum 3,10 % (32.896.756 Stimmrechte) beträgt. Davon werden 16.448.378 Stimmrechte (entsprechend 1,55 % der Stimmrechte an der Daimler AG) direkt von der Nissan Motor Co. Ltd. gehalten und der Renault S. A. gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechnet.

Die Nissan Motor Co. Ltd., Yokohama, Japan, hat uns gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der von ihr gehaltene Anteil der Stimmrechte an der Daimler AG, Mercedesstr. 137, 70327 Stuttgart, Deutschland, am 28. April 2010 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Datum 3,10 % (32.896.756 Stimmrechte) beträgt. Davon werden 16.448.378 Stimmrechte (entsprechend 1,55 % der Stimmrechte an der Daimler AG) direkt von der Renault S. A. gehalten und der Nissan Motor Co. Ltd. gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechnet.



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