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Pressemitteilung vom 04.12.2009

Daimler zahlt Alt-AEG Aktionären Ausgleich
  • Oberlandesgericht Frankfurt setzt in einem rechtskräftigen Beschluss neues Umtauschverhältnis fest
Stuttgart, 4. Dezember 2009
Die Daimler AG (Börsenkürzel DAI) wird aufgrund eines rechtskräftigen Beschlusses des Oberlandesgerichts Frankfurt (a.M.) vom 17. November 2009 die Abfindung und die Ausgleichszahlung an die damaligen außenstehenden AEG-Aktionäre erhöhen.
In dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der ehemaligen Daimler-Benz AG mit der AEG AG aus dem Jahr 1988 war eine Abfindung von 5 AEG-Aktien für eine alte Daimler-Benz-Aktie festgelegt worden. Das Gericht hält in seiner Entscheidung vom 17. November 2009 ein Umtauschverhältnis von 2,9 AEG-Aktien zu einer alten Daimler-Benz Aktie für angemessen.
Dementsprechend erhöht sich die im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vorgesehene Ausgleichszahlung für entgangene AEGDividende. Statt 20 Prozent auf die Daimler-Dividende hat das Oberlandesgericht einen angemessenen Ausgleich von 34,5 Prozent bestimmt.
Aus der Entscheidung des Gerichts ergeben sich für Daimler aus heutiger Sicht eine maximale Verpflichtung zur Lieferung von 4,3 Mio. Daimler-Aktien und von maximal 150 Mio. Euro in Cash für Dividenden und Ausgleichszahlungen. Die tatsächliche Belastung wird jedoch davon abhängen, wieviele berechtigte Altaktionäre von AEG Ansprüche anmelden. Zur Bedienung dieser Ansprüche hat Daimler bilanzielle Vorkehrungen getroffen. Die Ansätze für den Jahresabschluss werden derzeit noch einmal überprüft.
Zum Ausgleich der Verpflichtungen beabsichtigt Daimler derzeit eigene Aktien einzusetzen.
Aus dem Aktienrückkaufprogramm 2008 hält Daimler derzeit 37,1 Mio. eigene Aktien, die ursprünglich zum Zwecke der Einziehung ohne Herabsetzung des Grundkapitals und gegebenenfalls zur Bedienung des Aktienoptionsprogramms erworben wurden.