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DGAP-PVR News vom 19.12.2014

Bertrandt AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Bertrandt AG 

19.12.2014 17:02

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Bertrandt Aktiengesellschaft, Ehningen
Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß §§ 27a Abs. 2, 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG

Mit Schreiben vom 17. Dezember 2014, eingegangen bei uns an demselben Tag, haben wir von der Dr. Wolfgang Porsche Holding GmbH mit Sitz in Salzburg, Österreich (im nachfolgenden 'Mitteilende' genannt) unter Bezug auf deren Stimmrechtsmitteilung vom 17. Dezember 2014, wonach deren Stimmrechtsanteil an der Bertrandt Aktiengesellschaft, Ehningen, Deutschland (im nachfolgenden 'Emittentin' genannt), am 17. Dezember 2014 die Stimmrechtsschwellen von 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent , 20 Prozent und 25 Prozent überschritten hat, folgende Mitteilung gemäß § 27a Abs. 1 WpHG erhalten:

Das Überschreiten der Stimmrechtsschwellen ist nicht auf einen Erwerb von Aktien durch die Mitteilende zurückzuführen, sondern auf eine erstmalige Zurechnung von Stimmrechten aus Aktien, die von einem Tochterunternehmen der Mitteilenden gehalten werden (§ 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG).
1. Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG) a) Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient weder der Erzielung von Handelsgewinnen der Mitteilenden noch der Umsetzung strategischer Ziele.

b) Die Mitteilende beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
c) Die Mitteilende strebt keine wesentliche Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Emittentin an.
d) Die Mitteilende strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Emittentin, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.

2. Herkunft der verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG) Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte lediglich als Folge der Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG. Eigen- oder Fremdmittel wurden zur Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten nicht aufgewendet.
Ehningen, den 19. Dezember 2014

Der Vorstand



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              71139 Ehningen
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