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DGAP-PVR News vom 15.04.2011

NORMA Group AG: Veröffentlichung gemäß § 21 Abs. 1 und Abs. 1a WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

NORMA Group AG 

15.04.2011 14:58

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Unserem Unternehmen ist am 13. April 2011 eine Korrekturmitteilung nach § 21 Abs. 1a WpHG zugegangen. Die Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns Folgendes mitgeteilt:

Der Stimmrechtsanteil der Deutsche Bank AG an der NORMA Group AG betrug am 7. April 2011 (Datum der erstmaligen Zulassung der Aktien) 21,969%. Dies entsprach 7.000.000 auf den Namen lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien).

Die Mitteilungspflicht nach § 21 Abs. 1a WpHG ist auf die Mit-Konsortialführung im Rahmen einer am 07. April 2011 ins Handelsregister eingetragenen Kapitalerhöhung der NORMA Group AG zurück-zuführen.
Gleichzeitig teilte die Deutsche Bank AG gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass sie am 12.
April 2011 die Schwellen von 20 %, 15%, 10 %, 5 % und 3 % der Stimmrechte an der NORMA Group AG unterschritten hat und nunmehr einen Stimmrechtsanteil von 0,00 % halten (dies entspricht null Stimmrechten).


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