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Pressemitteilung vom 26.02.2016

Pflicht zum Weiterbetrieb des Gaskraftwerks Irsching 4 muss mit angemessener Entschädigung einhergehen

Untersagung der vorübergehenden Stilllegung entzieht Uniper die freie Verfügung über sein Eigentum

Uniper hat heute beim Landgericht Bayreuth Klage gegen das Stilllegungsverbot des Gaskraftwerks Irsching 4 in Bayern eingereicht. Uniper möchte das Kraftwerk, das zu einem der weltweit modernsten gehört, wegen Unwirtschaftlichkeit ab dem
1. April 2016 vorübergehend stilllegen. Das Unternehmen hat den entsprechenden Antrag am 30. März letzten Jahres gestellt. Dies hat der Übertragungsnetzbetreiber TenneT im September 2015 untersagt und Uniper verpflichtet, Irsching 4 im Interesse der Versorgungssicherheit in Süddeutschland weiter betriebsbereit zuhalten.

Uniper wendet sich mit der Klage vor allem gegen ungerechtfertigte Eingriffe in ihre verfassungsrechtlich geschützten Rechte. Das Kraftwerk wird unter den Regelungen der Reservekraftwerksverordnung und des Energiewirtschaftsgesetzes quasi im staatlichen Auftrag eingesetzt. Dem Eigentümer wird so die Verfügungsgewalt gänzlich entzogen, ohne dass hierfür eine angemessene Vergütung geleistet wird.

Dazu Eckhardt Rümmler, als Chief Operating Officer bei Uniper unter anderem für die Stromerzeugung verantwortlich: 'Wenn wir das Kraftwerk Irsching 4 als Not-Reserve vorhalten müssen, ist das ein Eingriff in unser Grundrecht auf Eigentum. Das Mindeste, was wir dafür erwarten, ist, dass unsere Aufwendungen angemessen vergütet werden. Dafür fehlen jedoch die notwendigen politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, und eine belastbare Verbesserung ist nicht absehbar. Daher müssen wir jetzt den Klageweg gehen.'

Auch für das Kraftwerk Irsching 5, das Uniper gemeinsam mit N-ERGIE, ENTEGA und Mainova am gleichen Standort betreibt, hat TenneT die Stilllegung untersagt und die weitere Betriebsbereitschaft angefordert. Die Mitgesellschafter unterstützen die Klage gegen das Stilllegungsverbot für den benachbarten Block 4. Zudem klagen die Eigentümer von Block 5 gemeinschaftlich auf eine angemessene Vergütung bereits erfolgter Aufwendungen für die Nutzung des Kraftwerks zum Redispatch oder zur Netzstabilisierung. Darüber informieren die Betreiber in einer separaten Presseinformation.


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Josef Nelles
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