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DGAP-PVR News vom 23.06.2015

Siltronic AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Siltronic AG 

23.06.2015 16:00

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.




1)
Die Wellington Management Group LLP, Boston, Massachusetts, Vereinigte Staaten von Amerika hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 19.06.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Siltronic AG, München, Deutschland am 17.06.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,01% (das entspricht 901917 Stimmrechten) betragen hat.
3,01% der Stimmrechte (das entspricht 901914 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.
Hiervon sind 0,56% der Stimmrechte (das entspricht 168135 Stimmrechten) der Gesellschaft zusätzlich nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
  
2)
Die Wellington Group Holdings LLP, Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 19.06.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Siltronic AG, München, Deutschland am 17.06.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,01% (das entspricht 901917 Stimmrechten) betragen hat. 3,01% der Stimmrechte (das entspricht 901914 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.
Hiervon sind 0,29% der Stimmrechte (das entspricht 85700 Stimmrechten) der Gesellschaft zusätzlich nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.  
 
3)
Die Wellington Investment Advisors Holdings LLP, Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 19.06.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Siltronic AG, München, Deutschland am 17.06.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,01% (das entspricht 901917 Stimmrechten) betragen hat.
3,01% der Stimmrechte (das entspricht 901914 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.
 
4)
Die Wellington Management Company LLP, Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 19.06.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Siltronic AG, München, Deutschland am 17.06.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,01% (das entspricht 901917 Stimmrechten) betragen hat.
3,01% der Stimmrechte (das entspricht 901917 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen.


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