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DGAP-Ad-hoc News vom 30.03.2010

Fresenius SE: Fresenius plant Vereinfachung der Aktienstruktur durch Umwandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien verbunden mit einem Rechtsformwechsel in eine KGaA

Fresenius SE / Kapitalrestrukturierung

30.03.2010 20:14

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Fresenius plant Vereinfachung der Aktienstruktur durch Umwandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien verbunden mit einem Rechtsformwechsel in eine KGaA

Vorstand und Aufsichtsrat der Fresenius SE haben heute einstimmig beschlossen, der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 12. Mai 2010 die Umwandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien in Verbindung mit einem Rechtsformwechsel in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) vorzuschlagen.

Dr. Ulf M. Schneider, Vorstandsvorsitzender der Fresenius SE: 'Mit der Schaffung einer einheitlichen Aktiengattung wollen wir die Position von Fresenius am Kapitalmarkt weiter stärken und die Handelsliquidität der Fresenius-Aktie erhöhen. Dadurch steigt die Attraktivität der Fresenius-Aktie für alle Aktionäre. Unsere hohen Standards der Corporate Governance und Transparenz werden wir fortführen.'
Durch die Vereinheitlichung der Aktienstruktur soll auch die Position der Fresenius-Aktie im DAX30 gefestigt werden. Dort sind derzeit lediglich die Vorzugsaktien und damit nur 50 % des Grundkapitals der Gesellschaft berücksichtigt.

Im Rahmen der Transaktion sollen sämtliche stimmrechtslosen Vorzugsaktien der Fresenius SE obligatorisch im Verhältnis 1:1 in stimmberechtigte Stammaktien getauscht und die Fresenius SE in eine KGaA umgewandelt werden. Dabei bleibt die Höhe des Grundkapitals der Gesellschaft unverändert. Nach der Umwandlung gewährt jede Aktie ein Stimmrecht. Eine Barzuzahlung ist für keine der beiden Aktiengattungen vorgesehen.

Die Rechtsform der KGaA ermöglicht es Fresenius, die Vorteile einer einheitlichen Aktienstruktur zu verwirklichen, ohne dass der Einfluss der gemeinnützigen Else Kröner-Fresenius-Stiftung, die derzeit rund 58 % der stimmberechtigten Stammaktien der Fresenius SE hält, verloren geht. Komplementärin der KGaA soll eine Europäische Gesellschaft − Fresenius Management SE − sein, an der die Else Kröner-Fresenius-Stiftung zu 100 % beteiligt ist. Das Management der Komplementärin wird identisch mit dem jetzigen Vorstand der Fresenius SE sein und die Geschäftsführung der Fresenius SE & Co. KGaA übernehmen. Die Rechtsform einer KGaA hat sich bei Fresenius Medical Care schon seit Jahren bestens bewährt.
Die Else Kröner-Fresenius-Stiftung hat die Gesellschaft informiert, dass sie den Vorschlag unterstützt und ihren Bestand an Fresenius-Aktien auf Dauer halten wird. Fresenius hat mit der Stiftung eine verlässliche, am langfristigen Unternehmensinteresse orientierte Aktionärin, die zur Stabilisierung ihres Aktionärskreises beiträgt. Das Recht der Stiftung zur Stellung der Komplementärin ist an einen Anteil am Grundkapital der Fresenius SE & Co. KGaA von mehr als 10 % geknüpft.
Der Formwechsel der Fresenius SE in eine KGaA hat weder die Auflösung der Gesellschaft noch die Gründung einer neuen juristischen Person zur Folge. Die rechtliche und wirtschaftliche Identität der Gesellschaft bleiben erhalten. Ferner entstehen Fresenius durch die Umwandlung keine nachteiligen steuerlichen Konsequenzen.

Ordentliche Hauptversammlung 
Das Vorhaben zur Umwandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien in Verbindung mit einem Rechtsformwechsel in eine KGaA wird den Stamm- und auch den Vorzugsaktionären in der ordentlichen Hauptversammlung am 12. Mai 2010 zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die Tagesordnung zur Hauptversammlung der Fresenius SE kann ab dem 31. März 2010 unter www.fresenius.de im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung eingesehen werden.

Der Vorstand

Bad Homburg v.d.H., 30. März 2010



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