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Pressemitteilung vom 24.04.2013

Aufsichtsrat der Daimler AG verlängert Vertrag mit Dr. Christine Hohmann-Dennhardt um drei Jahre

 

- Neuer Vertrag als Vorstandsmitglied für Integrität und Recht läuft bis

  28.2.2017

- Dr. Manfred Bischoff: „Wir freuen uns, die hervorragende Zusammenarbeit

  mit Dr. Christine Hohmann-Dennhardt im Vorstand der Daimler AG

  fortzusetzen. Unter ihrer Leitung hat Daimler eine Spitzenstellung bei

  Integrität und Compliance erreicht.“

 

Stuttgart – Der Aufsichtsrat der Daimler AG hat in seiner heutigen Sitzung den Vertrag von Dr. Christine Hohmann-Dennhardt, Vorstandsmitglied der Daimler AG, bis zum 28. Februar 2017 verlängert.

 

Dr. Christine Hohmann-Dennhardt ist seit 16. Februar 2011 Vorstandsmitglied der Daimler AG und in dieser Funktion verantwortlich für das Ressort Integrität und Recht. Der Vorstandsbereich umfasst konzernweit den Rechtsbereich, die Compliance-Organisation sowie den Bereich Datenschutz.

Auch die Verantwortlichkeit für die Achtung und Wahrung von Menschenrechten sowie für die nachhaltige Verankerung einer integren Unternehmenskultur liegt in diesem Ressort.

 

„Wir freuen uns, die hervorragende Zusammenarbeit mit Dr. Christine Hohmann-Dennhardt im Vorstand der Daimler AG fortzusetzen. Frau Dr.

Hohmann-Dennhardt hat Integrität als festen Bestandteil unserer Unternehmenskultur bei Daimler verankert. Unter ihrer Leitung hat das Unternehmen eine Spitzenstellung in den Bereichen Integrität und Compliance erreicht“, sagte Dr. Manfred Bischoff, Aufsichtsratsvorsitzender der Daimler AG.

 

Der Vertrag von Christine Hohmann-Dennhardt wäre im Februar 2014 ausgelaufen. Gemäß § 84 Abs. 1 AktG beschließt der Aufsichtsrat nach Beginn des letzten Jahres der jeweiligen Amtszeit über eine Wiederbestellung.

 

Christine Hohmann-Dennhardt wurde am 30. April 1950 in Leipzig geboren. Sie studierte in Tübingen Rechtswissenschaft und schloss ihr Studium 1975 mit dem zweiten Staatsexamen ab. Im selben Jahr wurde sie Lehrbeauftragte für Sozialrecht an der Universität Hamburg. Dr. Hohmann-Dennhardt promovierte

1979 an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main zum Dr. jur.

 

Bisherige Positionen:

- Richterin des Bundesverfassungsgerichts (Erster Senat), 1999

- Hessische Ministerin für Wissenschaft und Kunst, 1995

- Hessische Ministerin der Justiz, 1991

- Dezernentin für Soziales, Jugend und Wohnungswesen der Stadt Frankfurt am

   Main, 1989

- Stellvertretendes Richterliches Mitglied des Staatsgerichtshofs des

   Landes Hessen, 1988

- Direktorin des Sozialgerichts Wiesbaden, Lehrauftrag an der

   Goethe-Universität Frankfurt am Main, 1984

- Richterin an den Sozialgerichten Frankfurt am Main, Wiesbaden und am

   Landessozialgericht Darmstadt, 1981

- Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Arbeitsrecht der Goethe-Universität Frankfurt am Main, Lehrbeauftragte an der Akademie für Arbeit, 1977

 

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