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DGAP-PVR News vom 12.09.2013

Bertrandt AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Bertrandt AG 

12.09.2013 18:15

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Bertrandt AG, Ehningen
Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß §§ 27a Abs. 2, 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG

Mit Schreiben vom 9. September 2013, eingegangen bei uns an demselben Tag, haben wir von der LK Holding GmbH mit Sitz in Salzburg, Österreich (nachfolgend die Mitteilende), unter Bezug auf deren Stimmrechtsmitteilung vom 12. August 2013, wonach deren Stimmrechtsanteil an der Bertrandt AG, Ehningen (nachfolgend die Emittentin), am 10. August 2013 die Stimmrechtsschwelle von 25% überschritten hat, folgende Mitteilung gemäß § 27a Abs. 1 WpHG erhalten:

Am 10. August 2013 wurde die Louise Daxer-Piech GmbH, Grünwald, auf die Mitteilende abgespalten, der damit erstmals Stimmrechte aus Aktien der Emittentin gemäß § 22 WpHG zuzurechnen waren. Der Erwerb von Stimmrechten aus Aktien der Emittentin erfolgte ausschließlich als Folge dieser Abspaltung im Wege der Zurechnung von Stimmrechten aus Aktien, die von einem Tochterunternehmen der Mitteilenden gehalten werden (§ 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG).

1. Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG) a) Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient weder der Erzielung von Handelsgewinnen der Mitteilenden noch der Umsetzung strategischer Ziele.
b) Die Mitteilende beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. c) Die Mitteilende strebt derzeit keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Emittentin an. d) Die Mitteilende strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Emittentin, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.

2. Herkunft der verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG) Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte lediglich als Folge der genannten Abspaltung im Wege der Zurechnung von Stimmrechten. Eigen- oder Fremdmittel wurden zur Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten nicht aufgewendet.

Ehningen, den 12. September 2013

Der Vorstand



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