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DGAP-Ad-hoc News vom 10.02.2009

Pongs & Zahn Aktiengesellschaft:Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG

Pongs & Zahn AG / Sonstiges

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

Berlin, 10. Februar 2009 – Der Vorstand der Gesellschaft teilt mit, dass nach dem derzeitigen Stand der Jahresabschlussvorbereitungen bei pflichtmäßigem Ermessen angenommen werden muss, dass ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eintreten wird.

Hintergrund ist die anhaltende Krise in der Bau- und Automobilindustrie, von der das operative Geschäft unserer Firmen, namentlich die Polymererzeugung, nachhaltig betroffen ist. Die dadurch bedingten Abschreibungen der Beteiligungsansätze in Verbindung mit dem bereits negativen Geschäftsergebnis 2008 führen wahrscheinlich zu einem Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals unserer Gesellschaft.
Es wird entsprechend dem § 92 Abs. 1 AktG zeitnah eine Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung vorbereitet.

Der Vorstand beabsichtigt eine Kapitalherabsetzung im Verhältnis 2:1 von Euro 37.026.000 auf Euro 18.513.000 und im Anschluss daran eine Erhöhung des Grundkapitals aus dem vorhandenen genehmigten Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts auf Euro 18.750.000 vorzuschlagen.
Die Gesellschaft soll zukünftig von einer reinen Beteiligungsgesellschaft in eine Beteiligungsconsultinggesellschaft gewandelt werden, um die Investitionsrisiken angesichts unsicherer Märkte zu begrenzen.
Der Vorstand




Kontakt:
Daniela Schaub
Investor Relations
Pongs & Zahn Aktiengesellschaft
Friedrichstraße 90
10117 Berlin
Tel: 030/20253502
Fax: 030/20253537
email: office@pongsundzahn.de


10.02.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
 
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