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EQS-Ad-hoc News vom 04.09.2023

cyan AG: Begebung einer Wandelanleihe beschlossen

cyan AG / Schlagwort(e): Anleihe
cyan AG: Begebung einer Wandelanleihe beschlossen

04.09.2023 / 19:04 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
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cyan AG: Begebung einer Wandelanleihe beschlossen

 

München, 04. September 2023 – Der Vorstand der cyan AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Begebung einer 2 % - Wandelschuldverschreibung 2023/2025 im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 2.546.737,20, eingeteilt in bis zu Stück 1.414.854,00 auf den Inhaber lautende, untereinander gleichberechtigte Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 1,80 beschlossen. Das „Wandlungsrecht" berechtigt die Anleihegläubiger jeweils eine Teilschuldverschreibung im Nennbetrag von jeweils EUR 1,80 ohne Zuzahlung in 1 (eine) auf den Inhaber lautende Stückaktie der Anleiheschuldnerin mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,- umzutauschen. Das Umtauschverhältnis beträgt somit 1:1.

Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen. Die Teilschuldverschreibungen werden interessierten Investoren ausschließlich im Rahmen einer Privatplatzierung zur Zeichnung angeboten und können in mehreren Tranchen gezeichnet werden.
 

Mitteilende Person
Markus Cserna, CTO



Ende der Insiderinformation

Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

Über cyan

Die cyan AG ist ein führender, weltweit aktiver Anbieter von intelligenten Cybersecurity-Lösungen und Plattformen (BSS/OSS) für Telekomunternehmen mit mehr als 15 Jahren Erfahrung in der IT-Industrie. Die Hauptgeschäftsbereiche der Gesellschaft sind IT-Sicherheitslösungen für Endkunden von Mobil- und Festnetzinternetanbietern (MNO, ISP), virtuellen Mobilfunkanbietern (MVNO) sowie Finanzdienstleistern. Die Lösungen von cyan werden als White-Label-Produkt in die Infrastruktur der Geschäftspartner integriert, welche diese dann in einem B2B2C-Modell, unter der eigenen Marke ihren Endkunden anbieten.

Heute zählt die Unternehmensgruppe zahlreiche internationale Kunden, über die Produkte von cyan an über Endkunden vertrieben werden. Dabei kann cyan ein Angebot entlang der gesamten Wertschöpfungskette von der Plattform, Datenoptimierung bis hin zur Cybersicherheit bieten. Zusätzlich betreibt cyan ein eigenes Forschungs- & Entwicklungszentrum mit dem Ziel, Trends in der Industrie frühzeitig zu erkennen und optimale Produktlösungen zu entwickeln. Im Dezember 2018 gewann cyan im Zuge eines internationalen Ausschreibungsverfahren einen globalen Gruppenvertrag mit Orange für sich. cyans Kunden sind neben Orange unter anderem Claro Chile (América Móvil Group) und der Telekomkonzern Magenta (T-Mobile).

Weitere Informationen stehen unter www.cyansecurity.com bereit.

 

cyan AG Investorenkontakt:

cyan AG

Tel. +49 89 71042 2073

E-Mail: ir@cyansecurity.com

 

cyan AG Pressekontakt:

Better Orange IR & HV AG

Tel. +49 89 88 96 906 17

E-Mail: vera.mueller@better-orange.de

 

Wichtige Hinweise

Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf, Verkauf, Tausch oder zur Übertragung von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der cyan AG in den Vereinigten Staaten von Amerika oder sonstigen Jurisdiktionen dar. Die hierin genannten Wertpapiere der cyan AG wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der “Securities Act”) registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Weder die cyan AG noch ein anderer hierin beschriebener an der Transaktion Beteiligter plant hierin beschriebene Wertpapiere nach dem Securities Act oder gegenüber einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Staates oder einer anderen Jurisdiktion in den Vereinigten Staaten von Amerika in Verbindung mit dieser Ankündigung zu registrieren. Die Wertpapiere dürfen in keiner Jurisdiktion unter Umständen angeboten werden, die das Erstellen oder die Registrierung eines Prospekts oder von Angebotsunterlagen im Zusammenhang mit den Wertpapieren in dieser Jurisdiktion voraussetzen.

Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.

Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von den zur Zeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie zum Beispiel Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungsverfahren und die Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Die cyan AG übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.

 


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