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DGAP-PVR News vom 31.05.2021

Knorr-Bremse Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 43. Abs. 2, 40 Abs. 1 WpHG

Knorr-Bremse Aktiengesellschaft
31.05.2021 / 11:33
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

München, 27. Mai 2021

Mitteilung gemäß § 43 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
Meldepflichtiger: Herr Robin Brühmüller
Emittentin: Knorr-Bremse AG, Moosacher Straße 80, 80809 München

Gemäß § 43 Abs. 1 WpHG teilte Herr Robin Brühmüller der Knorr-Bremse AG,  in Bezug auf die Stimmrechtsmitteilung des Meldepflichtigen gemäß §§ 33, 34 WpHG vom 17. Mai 2021 bezüglich der am 17. Mai 2021 erfolgten Überschreitung der Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50% der Stimmrechte an der Knorr-Bremse AG durch Zurechnung über die unter Ziffer 8 der Anlage zur Stimmrechtsmitteilung aufgeführten Gesellschaften, Folgendes mit:

1. Ziele des Erwerbs der Stimmrechte (§ 43 Abs. 1 Sätze 1 und 3 WpHG)

a) Die indirekte Beteiligung des Meldepflichtigen an der Knorr-Bremse AG wird dem Meldepflichtigen in Folge der Annahme des Amtes als Testamentsvollstrecker über die Anteile des verstorbenen Heinz Hermann Thiele an der Stella Vermögensverwaltungs GmbH zugerechnet. Der mittelbare Erwerb der Stimmrechte an der Knorr-Bremse AG durch den Meldepflichtigen dient daher weder der Umsetzung strategischer Ziele noch der Erzielung von Handelsgewinnen.

b) Der Meldepflichtige beabsichtigt derzeit nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate direkt oder indirekt weitere Stimmrechte an der Knorr-Bremse AG durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.

c) Der Meldepflichtige strebt derzeit über die Ausübung der Stimmrechte bei etwaigen Beschlussfassungen der Haupversammlung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern hinaus keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorganen der Knorr-Bremse AG an. 

d) Der Meldepflichtige strebt derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Knorr-Bremse AG an, insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik.
 

2. Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 43 Abs. 1 Satz 4 WpHG)

Für den Erwerb der Stimmrechte wurden weder Eigen- noch Fremdmittel verwendet. Der (mittelbare) Erwerb erfolgte im Rahmen der Testamentsvollstreckung über den Nachlass des verstorbenen Heinz Hermann Thiele. 



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