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DGAP-Ad-hoc News vom 07.04.2021

Mynaric plant Börsengang und Notierung in den Vereinigten Staaten von Amerika

Mynaric AG / Schlagwort(e): Börsengang/Hauptversammlung
Mynaric plant Börsengang und Notierung in den Vereinigten Staaten von Amerika

07.04.2021 / 08:08 CET/CEST
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Gilching, 7. April 2021 - Die Mynaric AG (Frankfurter Wertpapierbörse: M0Y, ISIN: DE000A0JCY11), ein führender Entwickler und Hersteller von Laserkommunikationsprodukten für luft- und weltraumgestützte Kommunikationsnetzwerke, plant einen Börsengang (Initial Public Offering, "IPO") und eine Notierung in den Vereinigten Staaten von Amerika. Es ist beabsichtigt, dass das öffentliche Angebot ausschließlich aus neuen Aktien besteht, die von Mynaric im Rahmen einer Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital ausgegeben werden. In Vorbereitung auf den IPO hat der Vorstand von Mynaric mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft die Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals vorzuschlagen.

Grund für diese Entscheidung ist das zunehmende Interesse an der Weltraumindustrie, in der neue Marktteilnehmer revolutionäre Technologien für den größeren Kommunikationsmarkt und die Regierungskommunikation anbieten. Der geplante IPO und die Notierung in den Vereinigten Staaten sollen Mynaric in der Umsetzung ihrer Strategie zur Industrialisierung von Laserkommunikationsprodukten den Zugang zu den US-Kapitalmärkten erleichtern. Mynaric plant die erwarteten Erlöse des Angebots zur Finanzierung der Weiterentwicklung seiner Technologie und Produkte sowie für den stetigen Ausbau seiner Produktionskapazitäten zu verwenden.

Mynarics IPO und die Notierung in den Vereinigten Staaten könnten bereits in der zweiten Jahreshälfte 2021 abgeschlossen sein, abhängig von Markt- und anderen Bedingungen. Über die endgültigen Bedingungen des Angebots, den Zeitplan der Transaktion sowie den Standort der Börsennotierung wird Mynaric zu einem späteren Zeitpunkt im Prozess entscheiden.

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar und sie stellt kein Angebot, keine Aufforderung und keinen Verkauf in einer Jurisdiktion dar, in der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf vor der Registrierung oder Qualifizierung gemäß den Wertpapiergesetzen dieser Jurisdiktion rechtswidrig wäre.

 


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