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DGAP-Ad-hoc News vom 01.04.2021

windeln.de SE: Verlustanzeige nach § 92 AktG

windeln.de SE / Schlagwort(e): Sonstiges
windeln.de SE: Verlustanzeige nach § 92 AktG

01.04.2021 / 18:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


München, 1. April 2021: Der Vorstand der windeln.de SE, ("windeln.de", "Gesellschaft" oder "Unternehmen"; ISIN DE000WNDL201 und DE000WNDL128) teilt mit, dass nach pflichtgemäßem Ermessen anzunehmen ist, dass ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft eingetreten ist. Für diesen Verlust sind im Wesentlichen operative Verluste verantwortlich.
Ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals löst nach § 92 AktG eine gesetzliche Pflicht zur unverzüglichen Einladung der Aktionäre zu einer Hauptversammlung aus. Der Vorstand wird in Kürze zur ordentlichen Hauptversammlung am 14. Mai 2021 einladen und dieser unter Tagesordnungspunkt 1 den Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals anzeigen und die Lage der Gesellschaft erörtern.

Zur Verbesserung der Finanzlage und zur Finanzierung des geplanten Umsatzwachstums prüft das Unternehmen die Durchführung einer weiteren Kapitalerhöhung, die noch im zweiten Quartal des Geschäftsjahres 2021 umgesetzt werden soll. Die rechtlichen Grundlagen für diese Kapitalerhöhung sollen auf der ordentlichen Hauptversammlung am 14. Mai 2021 geschaffen werden. Zudem prüft das Unternehmen weiterhin alternative Finanzierungsoptionen, einschließlich Finanzierungen in bzw. aus China.

 

 




Kontakt:
Legal
Kathrin Hofmann
Telefon: +49 (89) 41 61 71 52 62
Email: investor.relations@windeln.de

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